(19.Juli 18) Leserbrief "Demokratieverständnis, nicht A52 ist Gegenstand des Urteils"

Der Bürgermeister reservierte seinen Freunden die besten Plätze im Zuschauerraum des Ratssaals. Seine Ehefrau ließ er in der ersten Reihe sitzen. Die anderen mussten nach hinten oder sogar draußen bleiben. Damit überdehnte er die Möglichkeiten, die sein Amt ihn gibt, meint auf die Klage der „Linken“ mit ausführlicher und plausibler Begründung das Verwaltungsgericht.

Auch nach 15 Jahren im Amt des Bürgermeisters gelingt es Herrn Roland nicht, sich als Vorsitzender des Rates angemessen, souverän und beherrscht zu verhalten. Dafür stehen die skandalösen Äußerungen zur ehemaligen Bürgermeisterin Maria Seifert oder der rüde Umgang mit dem Ratsherrn Franz Kruse (Eine Klage gegen den Bürgermeister ist noch anhängig.). Die Linke und die CDU beschweren sich laufend über die überwiegend parteiische Sitzungsleitung des Bürgermeisters. Nicht zu vergessen: die Drohung während einer Ratssitzung gegen Mitglieder des Bürgerforums, sie als „kleinmütige Angsterzeuger“ gewaltsam hinauszubefördern. Johannes Raus an Politiker gerichtete Empfehlung, zu versöhnen statt zu spalten, ist Roland offensichtlich fremd.

Zahlreiche Beschwerden über das Verhalten des Gladbecker Ratsvorsitzenden erreichten Landrat Süberkrüb (SPD), der aber seinen Parteigenossen stets ungeschoren davonkommen lies. Erst ein von den Linken eingeschaltetes Gericht schreitet nun ein und zeigt dem Bürgermeister seine Grenzen. Es verwundert nicht, dass es Roland an Einsichtsfähigkeit fehlt und er sofort Berufung ankündigt. Obwohl der Bürgermeister ein eigenes Rechtsamt führt, lässt er die Arbeiten lieber von einem privaten Anwaltsbüro erledigen. Das ist zwar teuer, ein finanzielles Risiko geht er jedoch nicht ein. Im Falle der Berufungsniederlage zahlt alles der Gladbecker Steuerzahler. Spätestens aber, wenn er auch in zweiter Instanz verliert, stellt sich die Frage, ob er sein Amt weiter ausüben sollte.

Dr. Norbert Marißen
Bürgerforum Gladbeck, Vorsitzender

s.a. "LB WAZ"