(16.Okt.18) Antrag B224 in Umweltzone

Schreiben 16.10.18 an die Bezirksregierung Münster, Regierungspräsidentin D. Feller, Münster:

Antrag zur Einbeziehung der B224 in Gladbeck in die Umweltzone

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin,

in Ihrem Schreiben vom 8.3.18 teilten Sie der Stadt Gladbeck zu ihrem Antrag mit, dass es nicht möglich sei, die B224 aufgrund ihrer Transitbedeutung in die Umweltzone aufzunehmen.
Stellvertretend für die Mitglieder des Bürgerforums Gladbeck e.V. möchte ich dazu wie folgt Stellung nehmen.

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Die B224 führt mitten durch die Stadt Gladbeck und trennt die Innenstadt von den Stadtgebieten Butendorf und Brauck. In ihrem Einzugsbereich wohnen knapp 30.000 Menschen, davon ca. 10.000 in unmittelbarer Straßennähe. Über 40.000 Fahrzeuge nutzen die B224 in Gladbeck und belasten die Stadt mit gesundheitsschädlichen Abgasen.

Beispiel Stickoxide: Die Weltgesundheitsorganisation WHO hält max. 20  Mikrogramm je Kubikmeter im Durchschnitt eines Jahres für unbedenklich, größere Konzentrationen sind aus ihrer Sicht bereits gesundheitsgefährdend. Die EU hat industriefreundliche 40 Mikrogramm vorgegeben und nimmt damit bereits Gesundheitsschädigungen der Menschen, die dieser Konzentration ausgesetzt sind, in Kauf.

Die in der Nähe der B224 lebenden Gladbecker/innen erleiden eine Konzentration von 42,5 Mikrogramm in den Wintermonaten von Oktober 2016 bis März 2017. Dies ergeben die Messungen der LANUV-Station in der Goethestraße in Gladbeck, die sich ca. 50 Meter entfernt von der B224 befindet.

In insgesamt 3166 Stunden des Jahres 2017 lagen die Werte über den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm je m³, dabei wurden Spitzenwerte von bis 184 Mikrogramm gemessen.

Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur kamen 2014 in Deutschland 13.000 Menschen durch Stickoxide vorzeitig ums Leben, zu ihnen können auch eine unbestimmte Zahl Gladbecker Gestorbene gezählt werden.

Beispiel Feinstaub (PM10): Auch hier lässt die WHO nur maximal 20 Mikrogramm je Kubikmeter als gesundheitsunschädlich zu. Für die EU gelten ebenfalls industriefreundliche 40 Mikrogramm je m³. Wegen der besonderen Gefahren darf nach WHO-Vorgaben der Wert von 50 Mikrogramm an keinem einzelnen Tag überschritten werden. Die EU erlaubt 50 Mikrogramm an 35 Tagen. Der Versuch, dies auf max. 7 Tage zu reduzieren, ist am Druck der Industrielobby gescheitert.

An der B224 wurde 2017 ein Jahresmittel von 23 Mikrogramm je m³ Feinstaub PM10 erreicht, also eine Belastung oberhalb der WHO-Vorgabe, aber unterhalb der EU-Grenzwertes. Eine Belastung von 50 Mikrogramm im Tagesmittel wurde in Gladbeck 2017 an 16 Tagen gemessen, nach WHO-Angaben eindeutig krankmachend.

Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur kamen 2014 in Deutschland 66.000 Menschen durch Feinstäube vorzeitig ums Leben, unter ihnen auch eine nicht bezifferbare Anzahl Gladbecker Gestorbene.

Das wollen wir nicht weiter hinnehmen.

Nach Artikel 2 des Grundgesetzes „ Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ ist der Staat verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger vor Gesundheitsschäden zu schützen. Genau das fordern wir für unsere Mitbürger/innen. Ein Abwägen mit den Interessen anderer kann es nicht geben, besonders nicht mit den Interessen der Logistik-Industrie, auf die in Ihrem Bescheid hingewiesen wird. Das Schutzgut Mensch ist uneingeschränkt zu akzeptieren und kann nicht durch die Interessen der Wirtschaft außer Kraft gesetzt werden. Dies ist auch durch die letzten Verwaltungsgerichtsurteile zu Fahrverboten in deutschen Städten eindeutig bestätigt.

Nach diesem Verständnis hat der Regierungspräsident in Arnsberg für die Städte Dortmund und Hagen entschieden.

Die B1 in Dortmund ist Teil der Umweltzone. Die Bedeutung der B1 für den Transitverkehr ist mit einem Fahrzeugaufkommen von über 80.000 täglich deutlich größer als die der B224. Um die Menschen zu schützen, gilt hier neben der Umweltzone zusätzlich dauerhaft Tempo 50 und ein Nachtfahrverbot für LKW.

Die B54 im Stadtgebiet Hagen ist vom Ausbau und vom Fahrzeugaufkommen mit der B224 in Gladbeck gut vergleichbar. Die Umweltzone der Hagener Innenstadt schließt die B54 mit ein, ganz ohne Rücksicht auf Interessen von Logistikbetrieben und anderen Unternehmen.

Uns stellt sich die Frage, warum der Arnsberger Regierungspräsident bereit ist, mehr für den Schutz der Menschen zu tun als die Regierungspräsidentin in Münster.

Wenn Sie sich intensiver mit der Situation auf der B224 in Gladbeck beschäftigen, werden Sie sehr bald bemerken, dass dort nichts in Ordnung ist. Auf die hohen Unfallzahlen haben wir Sie schon im Jahr 2017 hingewiesen. Wie Ihnen bekannt ist, klagen B224-Anlieger wegen zu hoher Lärmwerte und fordern eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h. Dieser Forderung schließen wir uns an und erwarten, wie auf der B1 in Dortmund, außerdem ein Nachtfahrverbot für LKW.

Die lokale Politik verweist gerne und stets auf Sie als Leiterin der Bezirksregierung und erklärt sich selbst für nicht zuständig. Machen Sie sich die Sorgen der Menschen in Gladbeck zu eigen. Wir bitten Sie als zuständige Behörde, Ihrem verfassungsmäßigen Auftrag zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Gladbecker Bevölkerung nach zu kommen und Ihre Haltung zum Antrag des Gladbecker Rates zu überdenken.

Das Bürgerforum Gladbeck hofft auf Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Norbert Marißen,  Vorsitzender
Klaus Axnich,  stellv. Vorsitzender

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