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(30.April 19) B224 muss Umweltzone werden

In ihrer zweiten Antwort verweigert Ministerin Heinen-Esser (CDU) weiter die Einbeziehung der B224 in die Umweltzone Ruhr. Sie verweist auf die europaweite Bedeutung der Straße, so dass die Warendurchfuhr nur bei "zwingenden Erfordernissen des Umweltschutzes" behindert werden dürfe. Dies sei bei der B224 nicht gegeben.

Es erstaunt, dass die Umweltministerin so argumentiert, als sei sie für das Verkehrsministerium verantwortlich. Die Erhaltung einer intakten Umwelt als Ziel erwähnt sie an keiner Stelle. Ebenso wenig scheint sie am Schutz der menschlichen Gesundheit interessiert zu sein. Die wiederholt von uns vorgetragene Frage, warum in Dortmund die B1 Bestandteil der Umweltzone sein kann, die B224 aber nicht, ignoriert sie erneut völlig.

Bei schriftlichen Anfragen weicht die Umweltministerin Heinen-Esser (CDU) beharrlich aus, so dass wir auf anderen Wegen Antworten suchen. Aus diesem Grund haben wir Vertreter/innen ihres Ministeriums nach Gladbeck eingeladen, um ihnen eine öffentliche Gelegenheit zu geben, ihre ablehnende Begründung vorzutragen und sich der Kritik der Gladbecker Bürger/innen zu stellen.

Die Antwort des Umweltministeriums finden Sie hier. Und hier unsere Erwiderung.


(14.Mai.19) Fahradklima-Test

Der ADFC - Fahrradklima-Test ist der Zufriedenheits-Index der Radfahrer in Deutschland. Vom 01.09. bis zum 30.11.18 haben die Bürger/innen über das Radklima in ihrer Stadt abgestimmt.

Ergebnisse Fahrradklima-Test 2018 Gladbeck (3,9):

Einzelwerte lesen

- Gesamtbewertung 3,9
F1 Spaß oder Streß 3,5
F2 Akzeptanz als Verkehrsteilnehmer 3,8
F3 Alle fahren Fahrrad 3,0
F4 Werbung für das Radfahren 4,0
F5 Zeitungsberichte 3,9
F6 Fahrradförderung in jüngster Zeit 4,4
F7 Falschparkerkontrolle auf Radwegen 4,6
F8 Reinigung der Radwege 4,4
F9 Ampelschaltungen für Radfahrer 4,2
F10 Winterdienst auf Radwegen 4,4
F11 Sicherheitsgefühl 4,2
F12 Konflikte mit Fußgängern 3,6
F13 Konflikte mit Kfz 4,3
F14 Hindernisse auf Radwegen 4,3
F15 Fahrraddiebstahl 3,8
F16 Fahren auf Radwegen und Radfahrstreifen 4,3
F17 Fahren im Mischverkehr mit Kfz 4,2
F18 Breite der Radwege 4,7
F19 Oberfläche der Radwege 4,7
F20 Abstellanlagen 3,7
F21 Führung an Baustellen 4,6
F22 Fahrradmitnahme im ÖV 4,2
F23 Erreichbarkeit Stadtzentrum 2,5
F24 zügiges Radfahren 2,9
F25 geöffnete Einbahnstraßen in Gegenrichtung 2,7
F26 Wegweisung für Radfahrer 3,1
F27 Öffentliche Fahrräder 4,8

 

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(30.März 19) Positionspapier zur Durchsetzung der Gladbecker Haldenwelt

Die Nutzung der Braucker Haldenlandschaft als öffentlicher Park für Freizeit und Erholung aller Menschen aus Stadt und Region und als Attraktion für den zunehmenden Tourismus im Ruhrgebiet ist eine Jahrhundertchance für Gladbeck. Die Planung wurde vom Rat der Stadt in einem bestandskräftigen Bebauungsplan beschlossen. Die Landesregierung und der Regionalverband Ruhr (RVR) haben bereits signalisiert, dass sie das Vorhaben im Zuge der für 2027 anstehende Internationale Gartenschau (IGA) als „Haldenwelt 2027“ integrieren möchten. So –und nur so– kann die über 120 Hektar große „Haldenwelt“ realisiert, finanziert und in die pflegerische Obhut des RVR übernommen werden.

hier weiterlesen

Die einmalige Chance, die die Braucker Landmarke für Gladbeck und die umliegende Region bietet, ist durch eine von der Mingas GmbH aus Essen geplante Windkraftanlage konkret gefährdet. Die Mingas GmbH ist eine Joint-Venture-Gesellschaft der STEAG und der RWE (60 / 40%). Dass der Recklinghäuser Landrat gegen den Willen und die Planungen der Stadt Gla-dbeck und trotz ausdrücklicher Vorbehalte des RVR eine sofort vollziehbare Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage erteilt hat, ist für Gladbeck, die Anwohner und die Menschen der Region ein Schlag ins Gesicht. Denn der Landrat tut so, als sei nicht die Stadt Gladbeck im Interesse ihrer Bürger für die Beplanung ihrer Halden zuständig, sondern die Firma Mingas, weil sie vermutete Chancen ihrer Gesellschafter zum Geldverdienen realisieren möchte.

Gewiss in guter Absicht hat die Stadt Gladbeck gegen die Genehmigung Klage erhoben. Die Klage könnte sich aber als stumpfes Schwert erweisen. Sie kann unter Umständen die Verhinderung des Windrades erreichen, nicht aber die Realisierung der Haldenwelt.

Denn aufgrund der Belastungssituation der Verwaltungsgerichte kann ein rechtskräftiger Abschluss des Klageverfahrens selbst bei optimistischer Betrachtung durchaus 6-8 Jahre in Anspruch nehmen. Das Zeitfenster zur konkreten Realisierung der Haldenwelt ist indessen nur begrenzte Zeit offen. Die Entscheidungen für die IGA fallen jetzt. Niemand kann erwarten, dass der RVR und die Organisatoren bzw. Träger der IGA ihre Kräfte und Mittel für die öffentliche Nutzung der Gladbecker Halden einsetzen, obwohl und solange wegen des gerade erst begonnenen Rechtsstreits zu befürchten ist, dass das Windrad gebaut wird und den Zugang zum Haldenplateau für die Öffentlichkeit versperrt.

Die vom Bürgerforum organisierten und finanzierten Eilanträge betroffener Bürger sind, weitergehend als die Klage der Stadt, auf schnellstmögliche Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche gerichtet. Im kurzfristig erreichbaren Erfolgsfall dürften die Mingas und ihre Gesellschafter erst nach Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils, also nach jahrelangem, ungewissem Warten, die aus ihrem Gladbecker Vorhaben zu erwartende Strommenge am Markt anbieten und mit dem Bau beginnen.

Diese Situation könnte eigentlich zuversichtlich stimmen. Denn eine jahrelange Ungewissheit könnte dazu führen, dass die Mingas und ihre Gesellschafter freiwillig von ihrem Investitionsvorhaben Abstand nehmen und damit den Weg für die Realisierung der Haldenwelt freigeben, weil der Anlagenbetrieb und seine Rendite jahrelang nicht kalkulierbar wären.

Eine Antragsrücknahme durch die Steag-Tochter ist allerdings nur eine Hoffnung, auf die niemand einfach so bauen sollte. Denn die Mingas könnte weiterhin mit Rückendeckung ih-rer Gesellschafter trotzig versuchen, ihre durch die Recklinghäuser Genehmigung geschaffene Position in einem jahrelangen Rechtsstreit durchzusetzen. Dann wäre die einmalige Perspektive, die die IGA bietet, und damit die Realisierung der „Haldenwelt“ ein für alle Male dahin. Gleichgültig, wie und wann die jetzt begonnenen Klageverfahren ausgehen.

Diese Sachlage zeigt, dass parallel zu den Klagen ab sofort politische Maßnahmen notwendig sind. Vielerlei vernünftig zu bündelnde Aktionen müssen darauf abzielen, dass die Investoren freiwillig und schon bald auf die Errichtung einer Windkraftanlage auf der Mottbruchhalde verzichten. Nur dann kann die „Haldenwelt“ effektiv vorangebracht werden, weil dann das Risiko der Sperrung der Haldenspitze für die Öffentlichkeit nicht mehr besteht.

Im Zentrum der politischen Argumentation muss dabei verdeutlicht werden, dass der Schaden, den das Windrad an diesem Standort für die Region verursacht, ihren energiepolitischen Nutzen weit überwiegt. Es muss herausgestellt werden, dass die Mingas eine Tochter der Steag ist und dass die Steag zu 100 % mehreren Ruhrgebietsstädten gehört. Deren Vorgehen ist, auch wenn sie im Gewande von Aktionären daherkommen, ein unfreundlicher Akt gegenüber ihrer Nachbarstadt. Ihr Versuch zum Aushebeln der Gladbecker Autonomie ist politisch nicht anständig.

Die Art und Weise, wie hier vorgegangen wird, widerspricht allen Grundregeln für den vernünftigen Umgang zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften, die gemeinsam die „Metropole Ruhr“ bilden. Das Beharren auf Bau und Betrieb eines Windrades auf der Mottbruchhalde ist angesichts der sehr konkreten Planung der Stadt Gladbeck für die „Haldenwelt“ und der Belastung vieler Menschen unerträglich und politisch nicht haltbar.

Angesichts dieses Affronts ist Gladbeck dazu aufgefordert, sich mit all seinen Kräften und allen verfügbaren, rechtens einsetzbaren Mitteln der Politik und der Öffentlichkeitsarbeit für die „Haldenwelt“ einzusetzen. Wir gehen dabei von einem breiten Konsens von Anwohnern, der Bevölkerung insgesamt, der Politik, in Verbänden und in der lokalen Wirtschaft aus. Wir setzen auf die Erkenntnis, dass die Haldenwelt allein mit der Klage der Stadt nicht zu retten ist.

Das Bürgerforum Gladbeck wird sich –gemeinsam mit allen, die das gleiche Ziel verfolgen– mit seinen Möglichkeiten und Kräften für die Haldenwelt einsetzen und deshalb dafür Sorge tragen, dass die Windrad-Ambitionen des Landrates und der Steag schnellstmöglich von der politischen Tagesordnung abgesetzt werden!

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(23.Feb 19) Unterstützung für den Gladbecker Haldenpark - Abwehr des Windrades auf der Mottbruchhalde

Die Stadt Gladbeck plant auf den Halden im Gladbecker Süden eine „Haldenwelt“ mit vielen Erholungs-, Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Das im Revier in dieser Größenordnung einmalige Vorhaben ist für die Stadt, Ihr Image und die Lebensqualität ihrer Bürger ein wahres Jahrhundertprojekt. Der Regionalverband Ruhr und das Land haben die Übernahme der Pflege bzw. die Finanzierung der erforderlichen Anlagen in Aussicht gestellt, das Gelände soll in die Internationale Gartenausstellung 2027 integriert werden.

hier weiterlesen

Zur allgemeinen Überraschung hat der Kreis Recklinghausen vor wenigen Tagen der STEAG die Errichtung einer Windenergieanlage auf der Haupthalde genehmigt. Wenn es bei dieser Genehmigung bliebe, wäre die Realisierung der „Haldenwelt“ definitiv gestoppt, es gäbe keine IGA 2027 und keine Finanzierung durch RVR und Land. Die Haupthalde würde dauerhaft für die Öffentlichkeit abgesperrt und dürfte im Umkreis von 300m um das Windrad noch nicht einmal bepflanzt werden.

Seine Entscheidung hat der Landrat in einem Schweinsgalopp von nur 6 Monaten durchgepeitscht. Offenbar wollte er die in wenigen Wochen zu erwartende Bestandskraft des fertigen Bebauungsplans der Stadt für die „Haldenwelt“ unterlaufen. Dieser Bebauungsplan hätte die Aufstellung des riesigen Windrades mit fast 300m über Grund und 3,5MW definitiv verhindert. Im Gladbecker Rathaus hat man die üblen Absichten des Landrats, der quasi als Erfüllungsgehilfe der STEAG agiert hat, wohl nicht so richtig erkannt. Hinzu kommt: Weder STEAG noch der Kreis haben die Anwohner während des Verfahrens informiert, sondern ihnen gegenüber ihre Absicht komplett verschwiegen. Die Anwohner waren bis vor wenigen Tagen völlig ahnungslos, der Genehmigungsbescheid tritt jetzt ihre Rechte mit Füßen.

Für alle, die den skandalösen Fall nicht in der Presse verfolgen, hier unsere Pressemitteilung und ein Schreiben des Bürgerforums.

Der Rat der Stadt hat beschlossen, gegen die Genehmigung zu klagen. Die Stadt kann sich dabei leider nur auf die Verletzung ihrer Planungshoheit berufen, nicht aber auf Verletzung von Individualinteressen betroffener Bürger. Erfolgversprechender sind deshalb Klagen einzelner Anwohner wegen Gefährdung ihrer Gesundheit, ihrer Wohnqualität und Beeinträchtigung ihres Eigentums.
Angesichts dieser Lage hat der Vorstand des Bürgerforums beschlossen, Widersprüche und Klagen betroffener Anwohner sowie ihre Anträge auf Aufhebung des vom Kreis in unverständlicher Weise ermöglichten Sofortvollzugs zu organisieren und wenn erforderlich auch finanziell zu unterstützen. Wir arbeiten damit – anders als beim Thema A52 – praktisch Seite an Seite mit Rat und Stadtverwaltung.

Dazu bitten wir um Ihre Mitwirkung: Es gilt:

  • Alle eingehenden Beträge werden auf ein Sonderkonto gebucht.
  • Wenn die Kläger Erfolg haben, können wir mit der Erstattung eines wesentlichen Teils der Zahlungen rechnen, die dann wieder an die Einzahler ausgekehrt werden.
  • Sollten wir nicht gewinnen, was nach sorgfältiger, rechtlicher Prüfung durch einen Fachanwalt für wenig wahrscheinlich ist, erteilt das Bürgerforum jedem Einzahler eine Spendenquittung.
  • schon jetzt erhält jeder Zahler selbstverständlich eine schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarung.

Bitte Zahlungen mit Stichwort „Haldenwelt“ auf Konto
  Volksbank Ruhr Mitte, BLZ: 422 600 01, IBAN: DE19 4226 0001 0460 7002 00, BIC: GENODEM1GBU

Rückfragen gerne per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder kommen Sie zu unseren Veranstaltungen.
Wir brauchen ca. 5.000 € außerhalb der üblichen Mitgliederbeiträge. Herzliche Bitte: engagieren Sie sich mit angemessenen Beiträgen!

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(14.Sept.18) Fahradklima-Test

Der ADFC - Fahrradklima-Test ist der Zufriedenheits-Index der Radfahrer in Deutschland. Vom 01.09. bis zum 30.11.18 können Sie alle 2 Jahre über das Radklima in ihrer Stadt abstimmen.
Bitte füllen Sie online alle den Fragebogen für Gladbeck aus. Je mehr Personen teilnehmen, desto aussagekräftiger das Ergebnis, nur so wird deutlich, ob das Radfahren in Gladbecker besser wird oder nicht. Daher der Appell: bitte mitmachen und Familie, Freunde und Bekannte ebenfalls daum bitten!

Ergebnisse Fahrradklima-Test 2016 Gladbeck (3,5):

Einzelwerte lesen

- Gesamtbewertung 3,5
F1 Spaß oder Streß 2,7
F2 F2 Akzeptanz als Verkehrsteilnehmer 3,3
F3 Alle fahren Fahrrad 2,7
F4 Werbung für das Radfahren 3,5
F5 Zeitungsberichte 3,4
F6 Fahrradförderung in jüngster Zeit 3,5
F7 Falschparkerkontrolle auf Radwegen 4,0
F8 Reinigung der Radwege 4,1
F9 Ampelschaltungen für Radfahrer 3,9
F10 Winterdienst auf Radwegen 4,1
F11 Sicherheitsgefühl 3,5
F12 Konflikte mit Fußgängern 3,1
F13 Konflikte mit Kfz 3,7
F14 Hindernisse auf Radwegen 4,0
F15 Fahrraddiebstahl 3,6
F16 Fahren auf Radwegen und Radfahrstreifen 3,8
F17 Fahren im Mischverkehr mit Kfz 3,6
F18 Breite der Radwege 4,1
F19 Oberfläche der Radwege 4,2
F20 Abstellanlagen 3,3
F21 Führung an Baustellen 4,3
F22 Fahrradmitnahme im ÖV 3,6
F23 Erreichbarkeit Stadtzentrum 2,1
F24 zügiges Radfahren 2,4
F25 geöffnete Einbahnstraßen in Gegenrichtung 2,4
F26 Wegweisung für Radfahrer 2,7
F27 Öffentliche Fahrräder 4,8

 

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