(16.Nov.16) A52 durch Gladbeck kommt OHNE Tunnel (Pressemitteilung)

Vor wenigen Tagen haben die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU ihre letzten Änderungen am Entwurf des Fernstraßenausbaugesetzes vorgelegt und ihr Einverständnis mit dem Gesetz signalisiert (siehe Anlage). Bei allem Respekt vor den Bemühungen der Oppositionsfraktionen und verschiedener Verbände: damit steht jetzt fest, dass der Deutsche Bundestag noch im Dezember 2016 beschließen wird, die A52 von Essen über Bottrop und durch Gladbeck mit der Begründung so schnell wie möglich zu bauen, weil dafür, so die „redaktionelle Änderung“ ein vordringlicher Bedarf zur Engpassbeseitigung („VBE“), also die höchst mögliche Dringlichkeitsstufe vorliege. In den Materialien zum Gesetz heißt es wörtlich:

„Die zur A52 auszubauende, vorhandene Trasse der B224 verläuft durch die Gladbecker Stadtteile Butendorf und Mitte. Es sind zwei Untertunnelungen vorgesehen mit Länge von rd. 210 m und 350 m.“
siehe: BVWP https://www.bvwp-projekte.de/strasse/A52-G70-NW/A52-G70-NW.html

Die A52 quer durch das Gladbecker Zentrum soll also im Wesentlichen in offener Bauweise realisiert werden. Von einem 1,5 km langen oder wie versprochen gar längeren Tunnel ist nicht mit einer Silbe die Rede. Statt Neubau einer Autobahn geht es jetzt nur noch um den offenen Ausbau der B224. In der Planung des Bundes ist – anders als bei anderen Vorhaben des Gesetzentwurfs - keine Mitfinanzierung durch das Land vorgesehen. Mit seiner Planung missachtet der Bund nicht nur das eindeutige Votum des Gladbecker Ratsbürgerentscheids von 2012. Die jetzt wieder vorgesehene „Galerielösung“ hat der Rat der Stadt Gladbeck schon 2006 eindeutig abgelehnt. Der Bund will also auf mitten in Gladbeck einen für Mensch und Umwelt schädlichen Billigbau. Das Kreuz mit der A2, ebenfalls „VBE“, soll aber in gigantischer Größe einschließlich Überflieger und ohne Lärmschutz für Wittringen realisiert werden.

Anders lautende Behauptungen einiger Politiker aus Stadt, Region und Land erweisen sich jetzt als substanzlos.

Der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens entlarvt insbesondere die gegenüber Rat und Öffentlichkeit abgegebenen Erklärungen des Gladbecker Bürgermeisters Ulrich Roland nach seinem Berlinbesuch am 03.11.2015 jetzt endgültig als eine Aneinanderreihung gezielter Unwahrheiten.
Es gibt keine Vereinbarung mit dem Bund. Der Bundesverkehrsminister hat den in Gladbeck zusammengezimmerten Entwurf mit guten Gründen nicht unterschrieben. Keiner der drei in Berlin besuchten Bundestagsabgeordneten (Herren Gerdes, Ferlemann, Volmering) war in der Lage, die offizielle Planung des Bundes zu beeinflussen, wie es Herr Roland bis vor kurzem vollmundig behauptet hat. Eine gemeinsame Finanzierung mit Nordrhein-Westfalen ist, anders als es Herr Roland immer wieder behauptet hat, vom Bund nicht vorgesehen. Das ist richtig, denn nach den Regeln unserer Verfassung darf ein Land eine Bundesfernstraße weder bauen noch bezahlen, auch nicht teilweise. Selbst wenn der Landtag eine solche Maßnahme beschließen würde, müsste Gladbeck, anders als es Herrn Roland gegenüber dem Rat behauptet hat, gut 10 mal mehr als 2,4 Mio. Euro als aus dem eigenen, ohnehin nicht leistungsfähigen Haushalt zahlen.

Dass der Bund das für die Lebensqualität in Gladbeck wohl kritischste Vorhaben in diesem Jahrhundert jetzt auf diese Weise gegen den Willen der Bürger verbindlich im Gesetz beschließt, ist das Ergebnis eines historischen Politikversagens. Verantwortlich für dieses Desaster ist der sachlich offensichtlich deutlich überforderte Bürgermeister der Stadt. Er hat die Sorge um die vitalen Interessen der Stadt wehrlos dem Bund und der Transportwirtschaft überlassen. Dabei hat er den Gladbecker Bürgern der Wahrheit zuwider vorgemacht, er habe eine halbwegs erträgliche, aber rechtssichere und finanzierungssichere Planung vereinbart. jetzt zeigt sich, dass seine Behauptungen kurze Beine hatten, sie waren substanzloses Gerede. Sie haben lediglich den Widerstand der Gladbecker Ratsmehrheit und engagierter Bürger gegen die für die Stadt katastrophale Planung gelähmt. Auf dieser Basis konnte die Bundesregierung ihre Vorstellungen von einer billigen und für den Fernverkehr attraktiven Autobahn ungehindert gesetzlich festlegen, hinter dem Rücken vieler argloser Gladbecker.

Den Gladbeckern bleibt jetzt nur noch, sich im Planfeststellungsverfahren zur Wehr zu setzen, also wenn es unter Beteiligung der Öffentlichkeit um die förmliche „Baugenehmigung“ geht. Ob es soweit kommt, ist ungewiss. Jedenfalls werden, bis es soweit ist, noch Jahre vergehen. Da Bund und Länder die ausschließliche Kompetenz des Bundes und die Schaffung einer Bundesautobahngesellschaft verabredet haben, wird es dann das Durcheinander, das übereifrige Landes- und Regionalpolitiker über Jahrzehnte hinweg zum Leidwesen aller Betroffenen geschaffen haben, nicht mehr geben.