(04.Dez.16) Fernstraßenausbaugesetz ist verabschiedet - ein schwarzer Tag für Gladbeck - Pressemitteilung

Am 2. Dezember 2016 hat der Bundestag das geänderte Fernstraßenausbaugesetz mit einem neuen Bedarfsplan verabschiedet. Das ist ein schwarzer Tag für Gladbeck. Jetzt steht kraft Gesetzes fest, dass für die A52 auf der heutigen Trasse der B224 durch Gladbeck „vordringlicher Bedarf“ besteht. Die Folgen sind fatal: Vordringlicher Bedarf bedeutet nämlich nicht nur, dass uneingeschränkte Planungsaufträge mit Linienbestimmung, Detailplanung, Planfeststellung und Bauvorbereitung eingeleitet werden können. Schlimmer ist, dass damit Klagen betroffener Gladbecker und Bottroper gegen die in einigen Jahren zu befürchtenden Planfeststellungsbeschlüsse für den „Engpass“ zwischen A42 im Süden und der Anschlusstele GE-Buer-West im Norden nur noch theoretische Bedeutung haben. Sie haben keine aufschiebende Wirkung mehr. Das heißt: Sobald der Planfeststellungsbeschluss ergangen ist, können die Bagger rollen bis die Autobahn fertig ist - ungeachtet aller Versuche, Schäden vor Gericht abzuwenden. Durch diesen „Sofortvollzug“ sind die Anwohner dem Bau in der Regel schutzlos ausgeliefert. Alle mit der Sache befassten Mitarbeiter der zuständigen Behörden und alle Gerichte sind an diese gesetzliche Vorgabe gebunden. Aus den Materialien zum neuen Gesetz ergibt sich, dass der Bund bereit ist, für den Bau des A52-Abschnitts nördlich der A52 durch Gladbeck 129,9 Mio. Euro zu zahlen. Das ist deshalb so preiswert, weil sich der Bund offiziell darauf festgelegt hat, die Autobahn durch die Gladbecker Innenstadt (so wie heute schon die B224) in offener Tieflage zu bauen. Sie soll lediglich zwei „Querungshilfen“ erhalten, die innerstädtische Verkehre erleichtern, aber nicht vor den zu erwartenden Autogiften schützen. Ein Tunnel ist nicht vorgesehen. Selbst wenn es im Laufe der bereits begonnenen Planungsarbeiten gelänge, den Bund von der Notwendigkeit eines Tunnels mit 1,5 km Länge zu überzeugen, wäre die Lebensqualität tausender Gladbecker Bürger deutlich gemindert, sie wären trotz Tunnel konkreten Gefahren für Leben und Gesundheit ausgesetzt. Denn der Tunnel hätte seine Rampen mit ihren extrem hohen Schadstoffbelastungen in der dichten Gladbecker Bebauung. Außerdem bliebe es beim Sofortvollzug. Effektiv dagegen klagen könnten die Betroffenen, zum Beispiel die Bewohner der Brokamp-Siedlung oder des „Roten Turms“, nicht. Für uns ist unverständlich, dass der Gladbecker Bürgermeister und der Rat mit ihren Aktionen und Entscheidungen diese Situation wider besseres Wissen herbeigeführt haben. Während der Rat sich in seiner Sitzung vom 18.09.2014 noch vehement und mit großer Mehrheit gegen die Autobahn ausgesprochen hat, hat er am 26.11.2015, also gerade einmal 14 Monate später, die A52 trotz in Wahrheit nahezu unveränderter Sachlage ausdrücklich begrüßt. Mit ihrem Kaffeebesuch in Berlin und den dazu verbreiteten Falschmeldungen haben es die Gladbecker Politiker dem Landesverkehrsminister ermöglicht, sich für die Aufnahme in den „vordringlichen Bedarf“ stark zu machen. Warum Herr Roland bis heute öffentlich behauptet, er habe einen Tunnel samt Finanzierung fest vereinbart, während der Bund eine offene Verkehrsführung ohne Tunnel festschreibt, bleibt erst einmal sein Geheimnis. Unverständlich ist insbesondere, warum sich Rat und Verwaltung der Stadt im Offenlegungsverfahren zum Bundesverkehrswegeplan nicht zu Wort gemeldet haben, obwohl der Bund in den darin enthaltenen Vorgaben zum Fernstraßenausbaugesetz die offene Bauweise eindeutig ausgewiesen hat. Er hat damit das Gerede vom Tunnel in das Reich dubioser Märchen bzw. unverbindlicher Hinterzimmerpolitik verwiesen. Das Fernstraßenausbaugesetz zeigt: Herr Roland und diejenigen Gladbecker Politiker, die bei den obskuren Berlin-Reisen mitgewirkt haben (Michael Hübner, SPD; Peter Rademacher, CDU), haben ebenso wie die Frontmänner der Gladbecker Grünen die Interessen ihrer Stadt verraten und verkauft. Sie wollen erreichen, dass die A52 jetzt endgültig gebaut wird, gegen den erklärten Willen ihrer Wähler. Sie meinen, dass man ihnen diesen unglaublichen Vertrauensbruch nicht anlasten kann, weil jetzt der Bund entschieden hat. Sie tragen aber die Verantwortung für die A52 durch Gladbeck. Denn sie haben durch ihre Berlin- und Ratsposse vom November 2015 den Stein dafür ins Rollen gebracht. Zugunsten von unklaren Belangen, die jedenfalls nicht der Stadt dienen, nehmen Sie in Kauf, dass die Lebensqualität ihrer Wähler schwer geschädigt wird. Und sie meinen, dass sich die Gladbecker durch den gesetzlich festgelegten Ausschluss eines effektiven Rechtsweges jetzt nicht mehr gegen die A52 zur Wehr setzen können. Dem sollten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt einen Riegel vorschieben. Die nächste Gelegenheit dazu ist die bevorstehende Landtagswahl im Mai 2017.