(28.Apr.17) Stoppt die Unfälle auf der Gladbecker B224 – jetzt" - Pressemitteilung

Die Bundesstraße 224 im Bereich des Gladbecker Stadtgebiets ist ein markanter Unfallschwerpunkt. Der dichte Verkehr mit mehreren tausend Pkws und mit überdurchschnittlich vielen Fernlastern, die die Ortsdurchfahrt mit den erlaubten 70 km/h nutzen, bringt großes Leid und erhebliche Schäden für viele Menschen.
Das ist das Ergebnis der dem Bürgerforum Gladbeck erteilten Auskünfte der zuständigen Dienststellen der Verkehrspolizei. Danach haben sich in den vergangenen fünf Jahren zwischen der Anschlussstelle der B224 an die A2 im Süden und dem Übergang der Bundesstraße auf die ausgebaute A52 im Nordosten (Höhe Shell-Tankstelle) neben gemeldeten 238 leichten Unfällen mindestens 140 Unfälle mit erheblichen Sachschäden, zusätzlich 49 Unfälle mit Verletzten, davon mit 13 Schwerverletzten, und ein tödlicher Unfall ereignet.

„Angesichts dieser Situation ist es für uns nicht nachvollziehbar“, erklärt der Vorsitzende des Bürgerforums, Dr. Norbert Marißen, „dass sich Verwaltung und Rat der Stadt beharrlich weigern, die Reduzierung der zulässigen Höchsttempos innerhalb des Stadtgebiets auf die für Innenstadtstraßen üblichen 50 km/h zu reduzieren. Der heutige Zustand mag zwar dem Fernverkehr gefallen, für die Bürger der Stadt und viele Verkehrsteilnehmer bedeutet das Festhalten an der aus den 1960er Jahren festgelegten, für den damals wesentlich geringeren Verkehr vielleicht nachvollziehbaren Situation aber unnötige Risiken und Gefahren für viele Menschen.“ Zur Erläuterung seiner Forderung führt Marißen die folgenden Fakten ins Feld:

  • Ein nach dem Ratsbürgerentscheid von 2012 im Rat eingebrachter Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 /Die Grünen, die B224 zu einer bürgerverträglichen Stadtstraße umzugestalten, liegt dem Rat bis heute nicht bearbeitet vor.
  • Die an der Gladbecker Ortsdurchfahrt angekündigte Rotlichtkontrolle findet in Wahrheit nicht statt. Ihre Radarmesswagen hat die Stadtverwaltung noch nicht ein einziges Mal zu Tempomessungen an der B224 eingesetzt.
  • Gegen eine Klage von Anwohnern vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, die auf die Einführung von Tempo 50 und eines Nachtfahrverbots abzielt, wehrt sich die Stadt mit teuren und wenig überzeugenden Gutachten.
  • Auf einen im März 2017 im Rat eingebrachten Antrag, die Gefahrenlage zu beseitigen, konnte sich die Verwaltung nur zur Aufstellung eines Schildes entschließen, das auf die gefährliche Situation hinweist. Das ist angesichts der Unfallzahlen nur untaugliche Symbolpolitik.
  • Dass es auch anders geht, zeigt unsere Nachbarstadt: Die B224 ist im gesamten Essener Stadtgebiet seit Jahren selbstverständlich zu einer innerstädtischen Straße mit vielen Ampeln, Vorrang für Querverkehr und Tempo 50 umgebaut. Der Fernverkehr umfährt Essen großräumig.

Die Stadt Gladbeck ist nach der bestehenden Gesetzeslage berechtigt und nach Auffassung des Bürgerforums angesichts der Unfallzahlen auch verpflichtet, unverzüglich verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen. Nach allen Erfahrungen mit Tempolimits könnte schon die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h die Gefahren- und Unfallsituation wesentlich entschärfen. Sie würde ohne weiteres dazu führen, dass insbesondere viele Lastkraftwagen, die heute auf Fernstrecken durch Gladbeck unterwegs sind, die Autobahnen nicht verlassen und damit zu einer Reduzierung von Lärm und gasförmigen Immissionen (Stickoxide und Feinstaub) für die Bewohner der Stadt beitragen.

Eigene Recherchen des Bürgerforums, unter anderem bei für NRW staatlich zertifizierten Sicherheitsauditoren, haben ergeben, dass angesichts der hohen Unfallzahlen auf der B224 in Gladbeck unverzüglich Maßnahmen zur Senkung der Unfallhäufigkeit eingeleitet werden sollten. Neben Maßnahmen zur Überwachung von Verkehrsregeln (Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen) empfehlen die Experten eine sofortige Geschwindigkeitssenkung, um vor allem die Unfallhäufigkeit im Längsverkehr zu reduzieren.

Auch die Unfallkommission beim Kreis Recklinghausen ist, so das Bürgerforum, ebenso wie die Stadt Gladbeck, verantwortlich für die Schadensbegrenzung. Sie müsse sich möglicherweise ebenfalls eine Pflichtverletzung vorwerfen lassen, weil ihr die Unfallsituation eigentlich bekannt sein müsste.

s. Anlagen: Auskünfte Polizeipräsidium Recklinghausen und Polizeidirektion Münster (die Zuständigkeit der Behörden ist aufgrund historischer Gegebenheiten an der Gladbecker Steinstraße geteilt.)