(17.Okt 15) Infostand in GLA zu BVWP

Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Veröffentlichung des Bundesverkehrswegeplans 2015 (BVWP) haben wir uns entschlossen, die Gladbecker an den kommenden Samstagen jeweils an einem Stand in der Innenstadt über ihre Möglichkeiten der Einflussnahme zu informieren. Am Samstag, 10:00-12:30, stehen wir auf der Hochstraße in der Nähe des ehemaligen Kaufhauses Hertie.

Wir verteilen Flyer und verkaufen dort auch unser Plädoyer für eine bessere Mobilität …“.
Wir haben auch der Initiative zur Rettung des Karo angeboten, unseren Stand zu nutzen.


Zum aktuellen Anlass, also dem Verfahren zur Festlegung des Bundesverkehrswegeplans, das Folgende:

Der Bundesverkehrswegeplan wird aufgrund von Anmeldungen der Landesregierungen vom Bundesverkehrsministerium erstellt. Er enthält die Bauabsichten des Bundes für die kommenden 10 Jahre. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wird der Entwurf des BVWP öffentlich ausgelegt, um Betroffenen und Interessierten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Mit der Offenlegung ist Ende Oktober /Anfang November 2015 zu rechnen. Die Phase der Einwendungen dauert 6 Wochen. Einzelheiten dazu werden wir bekanntgeben, sobald die Offenlage erfolgt ist.

Angesichts des Vorrangs für sehr teure Sanierungsmaßnahmen, insbesondere an Brücken, stehen für den Neubau von Bundesfernstraßen nur sehr bedingt Mittel zur Verfügung. Dennoch gibt es Signale aus der Politik, die A52 durch Bottrop und Gladbeck trotzig und in jedem Fall unter Hintanstellung sonstiger Vorhaben in den sog. „vordringlichen Bedarf“ aufzunehmen.

Die Anmeldungen des Landes sind differenziert erfolgt. Die südlichen Teilabschnitte der A52 (von Essen, A42 bis einschließlich Autobahndreieck mit A2 in Gladbeck) sind als vordinglicher Bedarf angemeldet. Der nördliche Teil, also A2 bis GE-Buer soll in die selbe „Hitliste“ aufgenommen werden, wenn die Gladbecker dem zustimmen. Das ist mehr als eigenartig, weil das Land damit der Stadtgesellschaft den „Schwarzen Peter“ zuschiebt. Nach den Regeln für die Anmeldung ist dies eigentlich nicht zulässig. Wir haben damit aber, wenigstens formal, einen guten Hebel für die Ablehnung der A52 in der Hand, den wir in den kommenden Wochen nutzen sollten.

Die eigentliche Entscheidung über den Bau der A52 fällt freilich im Planfeststellungsbeschluss (=Baugenehmigung). Bekanntlich sind die dazu eingeleiteten Planfeststellungsverfahren teilweise verfristet, die Situation ist reichlich undurchsichtig. Wann die Verfahren beendet werden, ist nicht absehbar. Die Verfahrensführung durch die Behörden steht jedenfalls in krassem Widerspruch zu den ständigen Beteuerungen bestimmter Politiker, man werde die A52 auf Gladbecker gebiet in jedem Fall und schnellstens bauen.

Der BVWP hat eine recht unangenehme Auswirkung auf die Wirkkraft von Planfeststellungsbeschlüssen. Wenn eine Straße im BVWP als vordringlicher Bedarf ausgewiesen ist, dann hat eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung mehr. Das heißt: Die Straßenbauer können ihre Bagger also sofort nach Ergehen des Beschlusses auch dann anrollen lassen, wenn Bürger klagen. Klagen sind zwar noch möglich, aber sie geraten, insbesondere, wenn das angerufene Gericht den Sofortvollzug nicht ausdrücklich aussetzt,  in Gefahr, reichlich theoretische Übungen zu werden.

Nicht zuletzt wegen dieser Verknüpfung lohnt es sich in jedem Fall, gegen die Aufnahme der A52 in den vordringlichen Bedarf des BVWP vorzugehen. Das haben wir in den nächsten Wochen in der Hand. Alles weitere Infos gern am Stand. Und das Plädoyer enthält alle wichtigen Argumente, die wir in möglichst vielen Einwendungen differenziert in das Verfahren einführen sollten.