(31.Aug.20) Pressemitteilung: Gerichtsverhandlung zu Verkehrsberuhigung auf der B224

Jetzt entscheidet das Verwaltungsgericht über die Verkehrsberuhigung auf der B224 durch Gladbeck.

Wer in der Nähe der B224 wohnt, leidet rund um die Uhr unter unerträglichem Lärm, der deutlich über den gesetzlichen Grenzwerten liegt. Gladbecker, insbesondere auch Schüler, sind beim Queren der innerstädtischen Bundesstraße durch schnell fahrende Fahrzeuge erheblichen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt.

Dem Bürgermeister und seiner Verwaltung ist diese Situation seit Jahren bekannt. Im Rathaus weigert man sich aber beharrlich, die ständigen Gefahren der B224 für Anwohner und Passanten abzuwenden. Dabei könnte die Stadt mit der Anordnung von Tempo 50 und einem Nachtfahrverbot für Lkws einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung von Lebensqualität und Sicherheit ihrer Bürger leisten.

Anders als von der Stadtverwaltung im Haupt- und Finanzausschuss am 25. Mai 2020 vorgetragen, liegt die Zuständigkeit für die erforderlichen verkehrslenkenden Maßnahmen eindeutig bei der Stadt. Das hat nicht nur das Bürgerforum dem Bürgermeister mit einem ausführlichen Rechtsgutachten nachgewiesen, auch das NRW-Verkehrsministerium hat die Stadt zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung aufgefordert. Ohne jeden Erfolg. Die Darstellung der Gladbecker Beamten im Ausschuss, der landeseigene Straßenbaubetrieb („Straßen NRW“) werde mit baulichen Maßnahmen an den Übergängen Abhilfe schaffen, hat sich - Stand heute - als leere Behauptung erwiesen.

Aufgrund der jahrelangen Verweigerung jeglicher Abhilfe haben Anwohner aus der Brokamp-Siedlung die Stadt mit aktiver Unterstützung des Bürgerforums auf Anordnung eines Tempolimits von 50 km/h und eines Nachtfahrverbots für Lkw auf der B224 verklagt. Bislang haben die Klageforderungen aber nur eine schlecht begründete Abwehr aus dem Rathaus produziert. Doch jetzt steht vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der lang ersehnte und für die Lebensqualität in Gladbeck überaus wichtige Verhandlungstermin bevor.
Für die richterliche Bewertung dürfte der Umstand von besonderer Bedeutung sein, dass nach den in der Sondersitzung des Gladbecker Rates vom 13. August des Jahres gemachten Ausführungen eines Schallgutachters der Lärm einer Autobahn trotz aller baulichen Maßnahmen die Grenzwerte in den angrenzenden Siedlungen dauerhaft überschreiten wird. Das Kreuz mit der A2 sei, so der Experte, schalltechnisch „nur sehr, sehr schwer abzuschirmen“. Diese Bewertung weist auch darauf hin, dass die heutige Dauerbeschallung von Häusern und Gärten bleibt. Sie ist nach gefestigten medizinischen Erkenntnissen massiv gesundheitsschädlich für die Anwohner.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache vor der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Aktenzeichen 14 K 3555/16) ist öffentlich. Er findet statt am Dienstag, den 08. September 2020, 09:50 Uhr im Gebäude des Verwaltungsgerichts, Bahnhofstr. 3, Sitzungssaal III, Erdgeschoss. Alle interessierten und betroffenen Bürger sind willkommen.