(20.Okt.20) Rundschreiben wegen Corona

leider verhindern die Corona - Regeln eine Einladung zu einer Mitgliederversammlung. Für den 12. Oktober war eine Einladung bereits verabredet, am Ende mussten wir einsehen, dass ein Treffen derzeit nicht möglich ist. Der Vorstand möchte Sie unbedingt „auf dem Laufenden“ halten, denn gerade in diesem Jahr hat sich viel ereignet und wir Aktive machen weiterhin „Dampf“. Dabei können wir auf gute Nachrichten verweisen, müssen aber schlechtere in Kauf nehmen. Der Reihe nach (anklicken):

1. Verkahrslärm-Klage

Die vom Bürgerforum finanziell unterstützte Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wegen unzumutbaren Verkehrslärms an der B224 in Gladbeck hatte nach mehr als drei Jahren endlich Erfolg. Die Stadt Gladbeck ist verpflichtet worden, etwas gegen den Lärm zu unternehmen. Das Gericht erwartet hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 50, hat aber das von uns vorgeschlagene Nachtfahrverbot für LKW nicht unterstützt.

2. B224-Schützenstr. Schulweg-Sicherung

Die von der Stadt angekündigten Maßnahmen zur Schulwegsicherung, die die Kinder im Bereich B224/Schützenstraße schützen sollen, fehlen nach wie vor. Das Bürgerforum hat erreicht, dass die Stadt vom Kreis Recklinghausen aufgefordert wurde, ihre Untätigkeit zu erklären, was ihr deutlich nicht gelang. Wir werden über den Kreis auf eine schnelle Umsetzung der versprochenen Maßnahmen dringen.

3. Einwendungen A52-BOT Autobahnkreuz GLA

Nach Einleitung der Planfeststellung für das Autobahndreeck A2 / A52 sind die Fristen für die Einwendungen gegen die Planung des Bottroper Teilabschnittes und des AB-Dreiecks abgelaufen. Die mehr als 1.000 Einwendungen werden zur Zeit vom  Landesstraßenbaubetrieb bearbeitet. 2021 soll das Erörterungsverfahren (=Beantwortung der Einwendungen) für den Bottroper Abschnitt erfolgen, das Erörterungsverfahren für das Dreieck ist „danach“ vorgesehen.

4. Auswirkungen A52 auf die Stadt

Bei den vorgelegten Unterlagen zur Planfeststellung befand sich auch eine Verkehrsprognose für 2030 hinsichtlich der innerstädtischen Verkehrsbelastung nach Fertigstellung der A52. Hier wird angenommen, dass auf der Land-/Marienstraße mit erheblich mehr Verkehr (+50%) zu rechnen ist. Die Stadtplanung hat reichlich Anwohner unfreundliche Pläne zum Ausbau der des Straßenzuges veröffentlicht, um die Verkehrsmengen zu bewältigen. Die Welheimer Straße, heute ein Verkehrsweg mit Landstraßencharakter einschließlich einer beidseitigen Allee und Acker- und Wiesenflächen muss nach Vorstellung der Stadt ebenfalls als Autobahnzubringer ausgebaut werden. Beiden Maßnahmen fallen 365 stattliche und gesunde Bäume zum Opfer. Hinzu kommen ca. 4 ha Wald links und rechts neben der Steinstraße in Butendorf, der vollkommen gerodet werden soll. Das Bürgerforum hat in einem Brief an das Umwelt-ministerium in Düsseldorf auf die Umweltzerstörung und die Versiegelung großer innerstädtischer Flächen hingewiesen. Hier warten wir noch auf eine Antwort.

5. OVG: Bürgerbegehren unzulässig

Das Bürgerbegehren „Keine A 52 auf Gladbecker Stadtgebiet“, dass das Bürgerforum initiiert hatte, ist unzulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht endgültig entschieden. 5.000 Bürgerinnen und Bürger hatten mit einem Bürgerbegehren den „noch“-Bürgermeister aufgefordert, sich die Meinung aller Gladbecker/innen zum Bau der A52 einzuholen, der aufgrund der großen Zahl auch rechtlich zu einem Bürgerentscheid verpflichtet gewesen wäre. Jede/r Politiker/in mit feinem demokratischen Gespür würde sich diesem Anliegen nicht entziehen und sich sogar eine breite Bürgerbeteiligung in dieser wichtigen Frage wünschen. Herr Roland hat das mit juristischen Spitzfindigkeiten verhindert. 3 Bürger, die stellvertretend für die 5.000 geklagt haben, sind nun vor Gericht unterlegen. Das Urteil mag juristisch richtig sein, aus demokratischer Sicht ist die Entscheidung problematisch, weil es das Vertrauen in die Politik beschädigt hat. Wer als Gladbecker Bürger/in versucht, das Urteil zu lesen, wird es nicht verstehen. Nebenbei bemerkt: Das Verwaltungsgericht lehnt das Bürgerbegehren aus ganz anderen Gründen ab als das Oberverwaltungsgericht, selbst zwischen den Gerichten besteht also kein Konsens. Am Ende aber bleibt ein Versagen der Politik.

6. Mottbruchhalde Windrad

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster einen Eilantrag gegen das Recht auf sofortigen Bau der Windkraftanlage auf der Mottbruchhalde Anlage zurückgewiesen hat, besteht Baurecht, ohne dass der Betreiber davon Gebrauch macht. Die gerichtliche Bestätigung der Baugenehmigung wird voraussichtlich noch einige Jahre dauern. Damit hängt die Nutzung des Gladbecker Bürgerparks mit seinem in Vulkanform aufgeschütteten Haldentop, die ein einmaliges Alleinstellungsmerkmal für Gladbeck wäre, an einem seidenen Faden. Aktuell wird die Internationale Gartenausstellung 2027 erkennbar ohne Einbeziehung der Mottbruchhalde geplant.

end item

Wann der Vorstand wieder zu einer  Mitgliederversammlung einladen und aus erster Hand informieren kann, ist ungewiss. In diesem Jahr wird dies nicht mehr der Fall sein. Leider werden viele Pressemitteilungen und Leserbriefe des Bürgerforums in der lokalen Presse nicht mehr veröffentlicht. Deshalb wollen wir versuchen, Neues auch direkt auf der Homepage des Bürgerforums mitzuteilen. Bitte daher hin und wieder dort nachsehen.