(12.Okt.20) Pressemitteilung: Steht die Mottbruchhalde als Teil des IGA-Bürgerparks vor dem Aus?
Ob die Gladbecker Mottbruchhalde Teil der Internationalen Gartenausstellung IGA 2027 werden kann, bleibt angesichts einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ungewiss.
Obwohl die vom Recklinghäuser Landrat erteilte Erlaubnis zum Bau eines Mega-Windrades auf der Halde jetzt schon fast zwei Jahre alt ist, ist bis heute noch kein Baubeginn erkennbar. Die STEAG-Projektgesellschaft hat den ihr gestatteten „Sofortvollzug“ nicht genutzt. Das ist erstaunlich. Denn im Genehmigungsverfahren hat sie wortreich vorgetragen, sie müsse das bis fast 300m über Grund reichende Windrad so schnell wie möglich in Betrieb nehmen. Nur dann sei ein rentierlicher Stromverkauf möglich, der durch lange Prozesse nicht behindert werden dürfe.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat jetzt im Rahmen der vom Bürgerforum Gladbeck organisierten und mitfinanzierten Klagen einen Anwohner-Antrag auf Stopp des Sofortvollzuges mit einer pauschalen Begründung rechtskräftig zurückgewiesen (8 B 1576 / 19). Die Prüfung der anhängigen Klagen liegt wieder in vollem Umfang beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil kann das Verfahren noch einige Jahre dauern.
Damit hängt die Nutzung des Gladbecker Bürgerparks mit seinem in Vulkanform aufgeschütteten Haldentop, die ein einmaliges Alleinstellungsmerkmal für Gladbeck wäre, an einem seidenen Faden. Die Projektentwickler und Fördermittelgeber der IGA 2027 werden das für die Beplanung des neuen „Gipfels“ der „Braucker Alpen“ in Kürze schließen, und zwar im Zweifel ohne Eibeziehung der Mottbruchhalde. Denn sollte das Windrad irgendwann doch noch kommen, müssten die dort errichteten Parkanlagen auf Kosten des Steuerzahlers zurückgebaut werden.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist das bisherige Vorgehen des scheidenden Gladbecker Bürgermeisters. Obwohl seine Ermächtigung durch den Rat der Stadt auch einen eigenen Antrag auf Stopp des Sofortvollzugs umfasst, hat er zugelassen, dass die Steag mit der Errichtung des Windkraftanlage noch vor einer endgültigen Gerichtsentscheidung vollendete Fakten schaffen kann. Dabei verfügt die Stadt über gewichtige Argumente, die von den betroffenen Anwohnern nicht vorgebracht werden konnten. Beispielsweise geht es um eine rechtlich mangelhafte Beteiligung im Verwaltungsverfahren des Kreises und um einen rechtmissbräuchlichen Eingriff des Kreises in ein ihm längst bekanntes, historisch wichtiges Vorhaben der städtischen Planungshoheit, nämlich die Einrichtung eines Bürgerparks unter Einbeziehung der gesamten Mottbruchhalde.
Möglicherweise bleibt so eine einmalige Jahrhundertchance für Gladbeck ungenutzt. Und sollte das wirtschaftlich kaum begründbare Windrad später doch oder doch nicht gebaut werden, bliebe die Halde, was sie heute ist: eine von vielen Industriebrachen im Ruhrgebiet.
Eines steht dabei außer Frage: Wir brauchen regenerative Energie und den weiteren Ausbau der Windkraft dringend als notwendigen Ersatz für die klimaschädliche Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen. Betreiber und staatliche Stellen sollten sich aber auf Vorhaben konzentrieren, die einen angemessenen Wirkungsgrad versprechen. Die bautechnisch, wirtschaftlich und energiepolitisch fragwürdige Einzelanlage auf der Halde ist aber in erster Linie ein Prestigeobjekt, mit dem der Betreiber von seinem energietechnischen Versagen und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Misere ablenken möchte. Da er damit in fundamentale Rechte der Stadt und Menschen in Stadt und Region eingreift, sollten die Verantwortlichen der Stadt sowie in Wirtschaft und Politik jetzt endlich die Reißleine ziehen. Sie sollten eindeutig und endgültig die Weichen stellen für den uneingeschränkten Bürgerpark auf der Mottbruchhalde, so, wie ihn die Verantwortlichen der Internationalen Bauausstellung IBA schon bei der Biennale 1994 in Venedig als Highlight für Gladbeck vorgestellt haben..