Beiträge des Bürgerforums
(21.Okt.16) Kommunalaufsichtsbeschwerde Aufhebung GLA Ratsbeschlüsse zur A52
Email an die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Münster – Dezernat 31:
Kommunalaufsichtsbeschwerde zur Aufhebung Gladbecker Ratsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Planung der A52
Mit einiger Betroffenheit lesen wir die Veröffentlichungen der Gladbecker Ratsfraktion „Die Linke“ und die dazu mitgeteilten Materialien. Wir gestatten uns, diesbezüglich festzuhalten:
- Zunächst hat ja schon die Staatsanwaltschaft Essen im Verfahren gegen Herrn Roland wegen des Verdachts der Untreue festgestellt, dass die zur Ratssitzung am 26.11.2015 vorgebrachte Behauptung des Beschuldigten, es gebe eine „endverhandelte“ Vereinbarung, wohl nicht den Tatsachen entsprochen habe.
- Jetzt geht der NRW-Verkehrsminister eindeutig auf Distanz zu den Roland-Behauptungen. Angesichts der klaren Diktion der Linken-Erklärungen sparen wir uns Erläuterungen hierzu.
- Selbst die Gladbecker WAZ, die sich mitunter harschen Reaktionen ausgesetzt sieht, wenn sie etwas schreibt, das dem Bürgermeister nicht gefällt, zitiert in ihrer Berichterstattung am 13.09.2016 die Verhaltensweise von Herrn Roland unkommentiert als „Täuschung“.
- Die Akteneinsicht des Unterzeichners hat ergeben, dass das „Eckpunktepapier“, keineswegs 2015 mit dem Bund ausgehandelt worden, sondern schon Ende 2011 durch den zuständigen Mitarbeiter des Planungsamtes der Stadt Gladbeck erstellt worden ist. Der Autor äußert in einer bei den Akten befindlichen Zuschrift seine Verwunderung über die anderslautenden und dem Rat präsentierten Behauptungen des Bürgermeisters.
- Die Stadtverwaltung hat laut WAZ vom 15.10.2016 das Fehlen der angeblichen Vereinbarung Stadt-Land-Bund nicht in Abrede gestellt, sondern lediglich zu einem Punkt der „Linken“-Vorwürfe erklärt, das Land habe Haushaltsmittel noch nicht bereitgestellt, weil das Projekt noch nicht anstehe. Sie setzt sie sich damit in Widerspruch zur eigenen, wie folgt veröffentlichten Erklärung. „Es gebe eine feste, hundertprozentige schriftliche Zusage des Landes NRW zur Bereitstellung der ergänzenden Städtebauförderungsmittel, um den A52-Volltunnel zu finanzieren. Das Land habe hundertprozentig zugesagt, die ergänzenden Städtebauförderungsmittel bereitzustellen, um den A52-Volltunnel in Gladbeck zu finanzieren.“
Wir möchten nochmals verdeutlichen: Ihre Entscheidung betrifft eine außerordentlich wichtige, die gesamte Stadt Gladbeck Jahrzehnte lang bestimmenden Festlegung des Rates. Der die A52 „begrüßende“ Ratsbeschluss ist Grundlage für die Planung durch die zuständigen Landesbehörden.
Vorliegend geht es nicht um eine gelegentliche Unwahrheit, die im laufenden Geschäft von Politik und Verwaltung schon mal vorkommen kann. Herr Roland hat den Rat mit einer in vielerlei Hinsicht insgesamt unwahren Darstellung bewusst in die Irre geführt. Er hat seinen überraschenden Einsatz für die A52 auf einer breit angelegten Front von Unwahrheiten aufgebaut: Es gab keine Vereinbarung mit dem Bund, es gab keine vom Stand von 2011 abweichenden, technischen Festlegungen, es gab keine „endverhandelte“ Vereinbarung als Ergebnis irgendwelcher Sachverhandlungen. In Wahrheit haben Verhandlungen, die diesen Namen verdienen, nicht stattgefunden. Die von Herrn Roland gegenüber dem Rat als vermeintliches Druckmittel genutzte Behauptung, das Autobahnkreuz A52 /A2 werde in jedem Fall gebaut, entspricht ebenso nicht den Tatsachen. Das Planfeststellungsverfahren hierfür steckt nach massiven Einwendungen gegen den Antrag unter Missachtung der gesetzlich vorgesehenen Fristen fest.
Die Motive und Absichten des Gladbecker Hauptverwaltungsbeamten sind für Ihre Entscheidung nicht erheblich. Die Vorgehensweise von Herrn Roland diente indessen mindestens dazu, seine argumentationsfreie Abkehr von seinem bis dato völlig anderen, öffentlich bekundeten Standpunkt politisch zu verbrämen (vgl. Kooperationsvereinbarung SPD-Grüne vom 06.06.2014 und das Roland-Schreiben an die Ministerpräsidentin bzw. den Innenminister vom 08.08.2014).
Wir erlauben uns, nochmals darauf aufmerksam zu machen, dass die Kommunalverfassung ein zuverlässiges Zusammenwirken von hauptamtlichen Amtsträgern und ehrenamtlichen Entscheidern gebietet. Die Verpflichtung zum wahrheitsgemäßen Tatsachenvortrag ist von essentieller Bedeutung für die Entscheidung der ehrenamtlich besetzten Gremien und für das Funktionieren kommunaler Demokratie. Die Rechtsprechung, unter anderem auch das für Sie bzw. uns zuständige OVG NRW in Münster, hat dies immer wieder klar festgestellt und entsprechende, weitreichende Entscheidungen zur notwendigen Aufhebung von Ratsbeschlüssen getroffen.
Wir bitten Sie um eine möglichst zeitnahe Entscheidung über unsere Kommunalaufsichtsbeschwerde vom 22.03.2016.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dieses Schreiben den maßgeblichen politischen Kräften in Gladbeck und der örtlichen Presse zur Kenntnis geben.
Weitere Informationen und Quellennachweise siehe in unserem Archiv bzw. bei unserem Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
(27.Sept.16) Aktuelle Maßnahmen
Den Befürwortern der A52 gehen offensichtlich die Argumente aus. Landesverkehrsminister Groschek hat mit einer inhaltsleeren Propagandaaktion ein Unterstützungsbündnis für Infrastruktur gegründet. Damit hat er nicht nur die Grünen in der eigenen Regierung angegriffen, sondern sich auch in verächtlicher Weise gegen die Interessen der Menschen im Land gestellt. Den ebenso unglaublichen wie wirren Originalton von Herrn Groschek kann man in der Westpol-Sendung des WDR am 25.09.2016 nachhören: WDR-Westpol "Rot-Grüne-Entfremdung", mehr s. hier Archiv.
Auch die Stadtverwaltung Gladbeck und die sie tragenden Politiker lassen keine Gelegenheit aus, die Aktivitäten des Bürgerforums zu diskreditieren. Jüngstes Beispiel ist der Versuch, zum Thema Radfahren seitens der Verwaltung ein eigenes „Bürgerforum“ einzurichten. Wir haben uns mit Hilfe eines Fachanwalts erfolgreich gegen diese Verletzung unseres Namens und die damit bezweckte Verwirrung der Bürger zur Wehr setzen müssen.
Ebenso konnten wir die Versuche des Bürgermeisters, Aktive unserer Vereinigung mit Strafanzeigen und Zivilklagen einzuschüchtern, vor Gericht bzw. den zuständigen Behörden bislang erfolgreich abwehren.
Eigenartig mutet auch der entschiedene Widerstand der Stadt gegen verkehrslenkende Maßnahmen auf der B224 an. Obwohl das Land die Stadt drängt, Maßnahmen zu ergreifen, und obwohl Bürger und Verbände gegen andere Städte vor Gericht erfolgreich waren, wehrt sich die Stadt entschieden gegen unsere Klage, mit der wir Tempo 50 und Nachtfahrverbote für Lkws auf der Ortsdurchfahrt der B224 einfordern. Sie verletzt damit als selbsternannter Beschützer des Schwerlastfernverkehrs in gravierender Weise ihre Verpflichtungen gegenüber ihren eigenen Bürgern; sie beschädigt unsere Lebensqualität und unsere Gesundheit.
Nicht zuletzt: Der Rat der Stadt hat beschlossen, das mit mehr als 5.000 Unterschriften erfolgreich durchgeführte Bürgerbegehren nicht zu einem erneuten Bürgerentscheid zuzulassen. Die Zurückweisung des Begehrens ist ein sachlich kaum begründeter, politischer Teil der Kampagne, die A52 zugunsten der IHK und des Landesministers mit allen Mitteln gegen die eigenen Bürger durchzusetzen. Der Vorstand des Bürgerforums möchte die Mitgliedder Initiatoren Dr. Schneider, Strunz und Raith gegen die Entscheidung des Stadtrates tatkräftig unterstützen. Denn Gladbeck braucht, wenn die offizielle Politik unverdrossen so weiter macht wie bislang, ein erneute Abstimmung aller Bürger zur A52.
Unsere Maßnahmen kosten nicht nur erhebliche Mühe, sondern leider auch Geld. Wir haben eine erfreuliche Entwicklung bei den Mitgliederbeiträgen und bei Spenden, die uns den Start unserer Maßnahmen ermöglicht haben. Wir bitten Sie aber zusätzlich, uns Spenden zukommen zu lassen. Ungeachtet unserer Erfolge müssen wir recht ungleiche Auseinandersetzungen gegen Institutionen führen, die nach ihrem Belieben praktisch endlos aus unseren Taschen stammende Steuergelder gegen uns einsetzen können. Es wäre schade, wenn wir in dieser Situation mittendrin die Waffen strecken müssten, weil uns die finanziellen Mittel ausgehen.
Da das Bürgerforum gemeinnützig ist, können wir steuerwirksame Spendenquittungen ausstellen. Hier unsere Kontodaten:
Bürgerforum-Gladbeck e.V.
Kto. 460 7002 00 / Blz 422 600 01, Volksbank Ruhr Mitte
IBAN DE 19 4226 0001 0460 7002 00 / BIC GENODEM1GBU
(11.Sept.16) Beschwerde bei der EU
Mit einer förmlichen Beschwerde an die EU-Kommission (pdf hier) und mit Schreiben an kritische Bundestagsabgeordnete wendet sich das Bürgerforum Gladbeck gegen die Verwendung des vom Bundesverkehrsministerium herausgegebenen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) als Grundlage für den Bau von Bundesfernstraßen im kommenden Jahrzehnt.
Das Bürgerforum bittet die Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten, weil das Ministerium bei der Erstellung des BVWP gegen zwingendes und in Deutschland umgesetztes EU-Recht verstoßen habe. Die Planung der A52 von Essen über Bottrop und Gladbeck nach Gelsenkirchen-Buer belege beispielhaft, dass der Bund die Regeln des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung missachtet habe. Vorhandene Alternativen zum Ausbau der B224 zur A52 seien entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet worden, sämtliche noch so detailliert begründete Stellungnahmen vieler Verbände und Bürger habe das Ministerium auch nicht ansatzweise zu einer Verbesserung seines Erstentwurfs genutzt. Mit viel PR-Begleitung habe man die Anhörung der Öffentlichkeit erkennbar nur vorgetäuscht; alle Eingaben seien offensichtlich für die ministeriellen Papierkörbe erstellt worden. In Wahrheit habe der Bund die Chance genutzt, kritische und für die Anwohner schädliche Vorhaben ohne Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente im Schnelldurchgang zu Lasten der Betroffenen festzuschreiben.
Das Bürgerforum fordert die Bundestagsabgeordneten auf, sich nicht vor den Karren von CSU-Minister Dobrindt spannen zu lassen und die Menschen der Region vor unnötigen Großvorhaben und den damit verbundenen dauerhaften Belastungen zu schützen. Sie sollten nicht zulassen, dass offensichtlich aus der Zeit gefallene Verkehrsprojekte aus dem vergangenen Jahrhundert ohne seriöse Prüfung von Details und Alternativen und gegen berechtigte Einwände in die verbindlichen Planungen des Bundes aufgenommen würden. Sie blockierten dort nur wirklich wichtige Infrastrukturmaßnahmen. Der BVWP in der vom Kabinett vorgelegten Fassung sei, wie die Ausweisung der A52 zeige, als Grundlage für die Beratungen des Bundestages zum Fernstraßenausbaugesetz nicht geeignet.
In seinen Eingaben befasst sich das Bürgerforum auch mit der Widersprüchlichkeit zwischen dem vom Bund angeblich verbindlich zugesagten 1,5 km langen Tunnel der A52 auf Gladbecker Gebiet und dem BVWP, der eine offene Verkehrsführung durch Gladbeck mit lediglich zwei Querungshilfen von zusammen 380 m Länge festschreibe. Entweder missachte der Bund in seiner offiziellen, verbindlichen Planung die getroffene Vereinbarung oder er habe die vom Gladbecker Rathaus behauptete Verpflichtung in Wahrheit nie eingegangen.
Die im BVWP als vordringlicher Bedarf ausgewiesene A52 von Essen über Bottrop und Gladbeck nach Gelsenkirchen-Buer belegt beispielhaft, dass der Bund die Regeln des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, das auf europäischen Recht beruht, missachtet hat. Das BMVI hat vorhandene Alternativen zum Ausbau der B224 zur A52 entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet. Sämtliche noch so detailliert begründete Stellungnahmen vieler Verbände und Bürger hat das Ministerium auch nicht ansatzweise zu einer Verbesserung seines Erstentwurfs genutzt. Mit viel PR-Begleitung hat man die Anhörung der Öffentlichkeit erkennbar nur vorgetäuscht; alle Eingaben sind offensichtlich für die ministeriellen Papierkörbe erstellt worden. In Wahrheit hat das BMVI die Chance genutzt, kritische und für die Anwohner schädliche Vorhaben ohne Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente im Schnelldurchgang zu Lasten der Betroffenen festzuschreiben.
(15.Aug.16) Stellung zum Gutachten betreffend
Gegenstand der von Bewohnern der Brokamp-Siedlung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die Bezirksregierung und die Stadt Gladbeck erhobenen Klage ist ausschließlich die von der B224 ausgehende Lärmbelastung. Aufgrund der geltenden Rechtslage haben die Kläger die Luftschadstoffbelastung, die Gegenstand des von der Stadt veröffentlichten Gutachtens ist, ausdrücklich nicht zur Grundlage des Prozesses gemacht. Folgerichtig gehen die Klageerwiderungen beider Beklagten richtigerweise mit keinem Wort auf die NOx- und Feinstaubimmissionen ein. Dabei räumen beide Beklagte ein, dass die Lärmbelastung, anders als es der Sprecher der Stadt Gladbeck gegenüber der Presse darzustellen versucht, keineswegs unproblematisch ist. Sie gehen übereinstimmend von einem Anspruch der Kläger auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die zum Schutz vor Lärm verlangten verkehrslenkenden Maßnahmen aus.
Das Gutachten ist für die Entscheidung des Rechtsstreits, in dessen Vordergrund die Einführung von Tempo 50 auf der Gladbecker Ortsdurchfahrt und ein nächtliches Fahrverbot für Lkws stehen, bedeutungslos. Wir können die Veröffentlichung, verbunden mit der Behauptung, man trete damit erfolgversprechend der Lärmschutz-Klage entgegen, nur als teure Nebelkerze bewerten.
Das Gutachten selbst kommt mit teilweise recht eigenartigen Faktengrundlagen, Denk- und Berechnungsansätzen zu erstaunlichen Ergebnissen, die man eigentlich so nicht stehen lassen kann. Wir verzichten aber auf jegliche Kommentierung. Denn die Ausführungen sind für den Schutz vor Lärm, den die Kläger und viele Gladbecker mit ihnen einfordern, wertlos.
An den Kosten des Rechtsstreits haben sich zahlreiche Gladbecker Bürger beteiligt. Das Bürgerforum Gladbeck hat die Erhebung der Klage organisiert.
S.a. WAZ "Bügerforum: 'Gutachten ist teure Nebelkerze'" als Reaktiom auf WAZ "Klage zur B 224 - Gutachter sieht keine erhöhte Belastung"
(11.Aug.16) Zum Artikel „Husten, Bronchitis, Infektionen“ WAZ 10.08.2016
Sehr geehrte Frau Lüning,
auf Wunsch des Bürgerforum-Vorstandes möchte ich Sie bitten, Ihren Kollegen für den Artikel „Husten, Bronchitis, Infektionen“ zu danken, der in der WAZ vom 10. August 2016 auf Seite 2 veröffentlicht ist. Bitte geben Sie unsere Anerkennung für die unmissverständlich klare Darstellung der Gefahren der Verkehrsimmissionen für Leib und Leben der Menschen in den Städten unseres Ballungsraums an die Autoren weiter.
Als für den Lokalteilteil Gladbeck verantwortliche Redakteurin bitten wir Sie, Ihr Augenmerk auf die Situation in unserer Stadt zu richten. Die im Artikel beschriebene Gefahr für die Gesundheit unserer Mitbürger ist wegen der kontinuierlichen Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Lärm in den Wohngebieten längs der Gladbecker Ortsdurchfahrt der B224 geradezu beispielhaft.
Lärmmessungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) und des Bürgerforums entlang der B224 in Gladbeck weisen übereinstimmend andauernde Überschreitungen der Grenzwerte und damit konkrete Gesundheitsgefahren für die Anwohner nach. Insbesondere verursacht der Lkw-Lärm in den Nachtstunden starke, für die Gesundheit besonders kritische Beeinträchtigungen. Ein von der Gladbecker Stadtverwaltung beim TÜV Nord in Auftrag gegebenes Gutachten hat sogar noch deutlichere Überschreitungen der zulässigen Lärmgrenzen ergeben.
Umso unverständlicher ist die Weigerung unserer Stadtpolitik, die notwendigen und in ihrer Macht stehenden Gegenmaßnahmen zum Schutz unserer Bürger zu ergreifen. Die Stadt ist als Straßenverkehrsbehörde für den Gladbecker Bereich der B224 in eigener Verantwortung zuständig, zum Beispiel für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von zurzeit 70 km/h auf 50 km/h, wie sie für die B224 in Essen schon längst eingeführt ist. Sie kann in Ansprache mit den staatlichen Behörden auch ein Nachtfahrververbot für LKWs anordnen, was eine besonders starke Reduzierung des Fernverkehrs und geradezu erlösende Wirkung für die Anwohner hätte.
Stattdessen hat aber die Stadt in dem vom Bürgerforum organisierten und von vielen Mitbürgern gemeinsam finanzierten Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 2.116/16), der wegen der Lärmsituation auf die Anordnung der genannten Maßnahmen abzielt, vor wenigen Wochen Klageabweisung beantragt und durch ihre Anwälte vorgetragen, dass und warum sie sich zu den verlangten Maßnahmen nicht in der Lage sieht. Ein Urteil, das uns alle noch viel Geld und noch mehr Zeit kosten wird, steht aus. Bis es rechtskräftig wird, können wegen der Verweigerung der Stadt schnell noch ein bis zwei Jahre vergehen. Ich weise darauf hin, dass sich die Klage ausschließlich auf die Lärmsituation gründet und nicht auf Überschreitungen im Bereich gasförmiger Immissionen und Feinstaub.
Angesichts dieser Faktenlage bitten wir Sie, die in sich widersprüchlich erscheinende Aussage des Sprechers der Stadtverwaltung, man kenne keine grenzüberschreitenden Lärmwerte, sei aber an einer Temporeduzierung auf der B224 „dran“, mit Ihren journalistischen Möglichkeiten zu hinterfragen. Wir halten verkehrliche Maßnahmen für notwendig und dringlich. Wenn die Stadt handelt, dürfte aus der Sicht der Kläger auch ein langwieriger und kostspieliger Rechtsstreit, der sich nur auf die Lärmsituation bezieht, für beide Seiten möglciherweise nicht weiter notwendig sein. Die von uns gewählten Politiker dürfen die Bürger unserer Stadt nicht bis St. Nimmerlein mit den Gefahren und Sorgen des Durchgangsverkehrs im Stich lassen.
Ich möchte anmerken: Die seit Januar 2016 eingerichtete Messstation bescheinigt den Gladbeckern neben der Lärmbelastung auch eine Spitzenposition für die Konzentration gasförmiger Schadstoffe und Feinstaub (siehe Website des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) https://www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/aktluftqual/eu_luft_akt/ und https://www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/aktluftqual/pm10ueberschreitungen/).
Den Inhalt dieses Schreibens können Sie selbstverständlich für Ihre redaktionelle Arbeit verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerforum Gladbeck e.V.
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