Beiträge des Bürgerforums

(22.Nov 18) offener Brief an Stadt und Land

Das Bürgerforum Gladbeck setzt sich konsequent für eine Verkehrsregelung auf der B224 durch Gladbeck ein, die die heute noch zu beklagenden, erheblichen Gefahren für die Gesundheit der Anwohner abwendet. Ausgehend vom aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Anordnung von Fahrverboten für Gelsenkirchen und Essen haben wir den einen offenen Brief "Maßnahmen zur Verbesserung der Immissionssituation im Bereich der B224" an Land NRW und Stadt Gladbeck geschrieben. Darin bitten wir Behörden und Politik nachdrücklich, endlich nicht nur für die Belange des Durchgangsverkehrs, sondern vorrangig für das Wohl der von den Verkehrsimmissionen betroffenen Bürger einzutreten.


(14.Dez 18) B224 muss Umweltzone werden

Die Bundestraße 224 wird täglich von ca. 40.000 Fahrzeugen genutzt. Es werden jedes Jahr mehr, insbesondere der LKW-Anteil steigt. Die Straße führt mitten durch die Stadt Gladbeck am Zentrum und vielen Wohngebieten vorbei.
Die gesundheitlichen Zustände sind wegen der ständigen Grenzwertüberschreitungen von Schadstoffen, die vom KFZ-Verkehr verursacht werden, untragbar. Um die Gesundheit zu schützen und drohende Fahrverbote zu vermeiden, haben wir als Mitglieder des Vereins Bürgerforum-Gladbeck e.V. die zuständige Bezirksregierung in Münster gebeten, die B224 in die Umweltzone Ruhr einzubeziehen (Schreiben vom 16.10.2018). Einen solchen Antrag stellte auch der Rat der Stadt im Frühjahr 2018. Die Regierungspräsidentin, Frau Feller, lehnt die Aufnahme mit dem Hinweis auf die Transitbedeutung ab. Aussagen zum Gesundheitsschutz der betroffenen Menschen vermeidet sie strikt und argumentiert in der Sache oft fehlerhaft.

Die Antwort der Bezirksregierung finden Sie hier. Und hier unsere Erwiderung.


(16.Okt.18) Antrag B224 in Umweltzone

Schreiben 16.10.18 an die Bezirksregierung Münster, Regierungspräsidentin D. Feller, Münster:

Antrag zur Einbeziehung der B224 in Gladbeck in die Umweltzone

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin,

in Ihrem Schreiben vom 8.3.18 teilten Sie der Stadt Gladbeck zu ihrem Antrag mit, dass es nicht möglich sei, die B224 aufgrund ihrer Transitbedeutung in die Umweltzone aufzunehmen.
Stellvertretend für die Mitglieder des Bürgerforums Gladbeck e.V. möchte ich dazu wie folgt Stellung nehmen.

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Die B224 führt mitten durch die Stadt Gladbeck und trennt die Innenstadt von den Stadtgebieten Butendorf und Brauck. In ihrem Einzugsbereich wohnen knapp 30.000 Menschen, davon ca. 10.000 in unmittelbarer Straßennähe. Über 40.000 Fahrzeuge nutzen die B224 in Gladbeck und belasten die Stadt mit gesundheitsschädlichen Abgasen.

Beispiel Stickoxide: Die Weltgesundheitsorganisation WHO hält max. 20  Mikrogramm je Kubikmeter im Durchschnitt eines Jahres für unbedenklich, größere Konzentrationen sind aus ihrer Sicht bereits gesundheitsgefährdend. Die EU hat industriefreundliche 40 Mikrogramm vorgegeben und nimmt damit bereits Gesundheitsschädigungen der Menschen, die dieser Konzentration ausgesetzt sind, in Kauf.

Die in der Nähe der B224 lebenden Gladbecker/innen erleiden eine Konzentration von 42,5 Mikrogramm in den Wintermonaten von Oktober 2016 bis März 2017. Dies ergeben die Messungen der LANUV-Station in der Goethestraße in Gladbeck, die sich ca. 50 Meter entfernt von der B224 befindet.

In insgesamt 3166 Stunden des Jahres 2017 lagen die Werte über den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm je m³, dabei wurden Spitzenwerte von bis 184 Mikrogramm gemessen.

Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur kamen 2014 in Deutschland 13.000 Menschen durch Stickoxide vorzeitig ums Leben, zu ihnen können auch eine unbestimmte Zahl Gladbecker Gestorbene gezählt werden.

Beispiel Feinstaub (PM10): Auch hier lässt die WHO nur maximal 20 Mikrogramm je Kubikmeter als gesundheitsunschädlich zu. Für die EU gelten ebenfalls industriefreundliche 40 Mikrogramm je m³. Wegen der besonderen Gefahren darf nach WHO-Vorgaben der Wert von 50 Mikrogramm an keinem einzelnen Tag überschritten werden. Die EU erlaubt 50 Mikrogramm an 35 Tagen. Der Versuch, dies auf max. 7 Tage zu reduzieren, ist am Druck der Industrielobby gescheitert.

An der B224 wurde 2017 ein Jahresmittel von 23 Mikrogramm je m³ Feinstaub PM10 erreicht, also eine Belastung oberhalb der WHO-Vorgabe, aber unterhalb der EU-Grenzwertes. Eine Belastung von 50 Mikrogramm im Tagesmittel wurde in Gladbeck 2017 an 16 Tagen gemessen, nach WHO-Angaben eindeutig krankmachend.

Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur kamen 2014 in Deutschland 66.000 Menschen durch Feinstäube vorzeitig ums Leben, unter ihnen auch eine nicht bezifferbare Anzahl Gladbecker Gestorbene.

Das wollen wir nicht weiter hinnehmen.

Nach Artikel 2 des Grundgesetzes „ Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ ist der Staat verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger vor Gesundheitsschäden zu schützen. Genau das fordern wir für unsere Mitbürger/innen. Ein Abwägen mit den Interessen anderer kann es nicht geben, besonders nicht mit den Interessen der Logistik-Industrie, auf die in Ihrem Bescheid hingewiesen wird. Das Schutzgut Mensch ist uneingeschränkt zu akzeptieren und kann nicht durch die Interessen der Wirtschaft außer Kraft gesetzt werden. Dies ist auch durch die letzten Verwaltungsgerichtsurteile zu Fahrverboten in deutschen Städten eindeutig bestätigt.

Nach diesem Verständnis hat der Regierungspräsident in Arnsberg für die Städte Dortmund und Hagen entschieden.

Die B1 in Dortmund ist Teil der Umweltzone. Die Bedeutung der B1 für den Transitverkehr ist mit einem Fahrzeugaufkommen von über 80.000 täglich deutlich größer als die der B224. Um die Menschen zu schützen, gilt hier neben der Umweltzone zusätzlich dauerhaft Tempo 50 und ein Nachtfahrverbot für LKW.

Die B54 im Stadtgebiet Hagen ist vom Ausbau und vom Fahrzeugaufkommen mit der B224 in Gladbeck gut vergleichbar. Die Umweltzone der Hagener Innenstadt schließt die B54 mit ein, ganz ohne Rücksicht auf Interessen von Logistikbetrieben und anderen Unternehmen.

Uns stellt sich die Frage, warum der Arnsberger Regierungspräsident bereit ist, mehr für den Schutz der Menschen zu tun als die Regierungspräsidentin in Münster.

Wenn Sie sich intensiver mit der Situation auf der B224 in Gladbeck beschäftigen, werden Sie sehr bald bemerken, dass dort nichts in Ordnung ist. Auf die hohen Unfallzahlen haben wir Sie schon im Jahr 2017 hingewiesen. Wie Ihnen bekannt ist, klagen B224-Anlieger wegen zu hoher Lärmwerte und fordern eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h. Dieser Forderung schließen wir uns an und erwarten, wie auf der B1 in Dortmund, außerdem ein Nachtfahrverbot für LKW.

Die lokale Politik verweist gerne und stets auf Sie als Leiterin der Bezirksregierung und erklärt sich selbst für nicht zuständig. Machen Sie sich die Sorgen der Menschen in Gladbeck zu eigen. Wir bitten Sie als zuständige Behörde, Ihrem verfassungsmäßigen Auftrag zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Gladbecker Bevölkerung nach zu kommen und Ihre Haltung zum Antrag des Gladbecker Rates zu überdenken.

Das Bürgerforum Gladbeck hofft auf Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Norbert Marißen,  Vorsitzender
Klaus Axnich,  stellv. Vorsitzender

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(06.Sept 18) StrassenNRW A52 Infoveranstaltung"

Der Landesbetrieb Strassenbau NRW aus Bochum („StraßenNRW“) lädt ein zu einer

"Infoveranstaltung zum Ausbaustand A52"
am Donnerstag, den 06. September von 16 bis 19 Uhr
in der Mathias-Jakobs-Stadthalle, Friedrichstr.53, in 45964 Gladbeck.

Präsentiert werden soll der Stand der Planungen für die A52, insbesondere zu den Vorhaben auf Gladbecker Stadtgebiet, also dem Mammutkreuz mit der A2 am Wittringer Park und der Durchquerung der Gladbecker Innenstadt auf der Trasse der heutigen B224.
Augenscheinlich versucht der landeseigene Autobahnplaner den Eindruck zu erwecken, dass seine Arbeit konsequent auf einen nicht mehr vermeidbaren Bau der A52 zulaufe, dass also weiterer Widerstand gegen das für Gladbeck außerordentlich gefährliche Vorhaben zwecklos sei.

Der Vorstand des Bürgerforums Gladbeck bittet alle seine Mitglieder und Freunde sowie alle Bürger der Stadt und der Region, die dem Autobahnbau kritisch bzw. ablehnend gegenüberstehen, möglichst zahlreich zu der Veranstaltung zu kommen. Bitte zeigen Sie den zuständigen Bearbeitern, dass die Bevölkerung von Gladbeck die Autobahn aus guten Gründen nach wie vor ablehnt und für die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität von Gladbeck kämpfen wird.

In Wahrheit präsentiert sich der Landesbetrieb mit leeren Händen.
Es gibt zurzeit noch keinerlei belastbare Planungen - weder für die offene Trasse, die der Bund haben möchte, noch für einen Teiltunnel, von dem so mancher Stadtpolitiker träumt. Der Landesbetrieb selbst ist nicht in der Lage, die erforderlichen Ingenieurplanungen durchzuführen, obwohl das ja eigentlich seine Aufgabe wäre. Die deshalb erforderliche, europaweite Ausschreibung der Planungsarbeiten ist noch nicht abgeschlossen. Wann und an welches Unternehmen aus welchem EU-Land ein Auftrag vergeben wird, ist ungewiss. Ab Arbeitsbeginn, soviel steht aber offenbar schon fest, soll die Vor(!!)-Planung nach 3 Jahren vorliegen. Frühestens dann wird absehbar sein, welche der Varianten überhaupt realisierbar ist, und was die Bauausführung grob geschätzt kosten wird. Wer diese Kosten tragen wird, ist mangels einer verbindlichen Vereinbarung weiterhin unklar. Der Bund verweigert schon heute die Finanzierung eines Tunnels. Das Land und erst recht die Stadt Gladbeck können und dürfen sich anstelle des Bundes nicht zum Ersatz-Autobahn-Finanzierer aufschwingen. Die dann drohende offene Autobahn durch die Innenstadt und ihre Siedlungen wäre für die Gladbecker eine Katastrophe und für unsere Stadt das Ende ihrer positiven Entwicklung. Da die Erarbeitung des Planfeststellungsantrages erst auf Basis einer gesicherten Finanzierung, also allenfalls reichlich nach erfolgter Vorplanung erfolgen kann, werden wir noch viele Jahre warten müssen, bis wir das voraussichtliche Ende des Vorhaben erleben.

Es wundert nicht, dass die bislang vom Landesbetrieb veröffentlichten Zeitpläne völlig aus dem Ruder gelaufen sind. Die begonnenen Planfeststellungsverfahren (Bottroper Gebiet und A2-Kreuz) stecken fest. Die schon vor Jahren präsentierten Planungen sind überholt, sie müssen an maßgeblichen Stellen verändert werden und sollen den betroffenen Bürgern zu einem späteren Zeitpunkt nochmals offengelegt werden.

Bei der Veranstaltung am 6. September versucht der Landesbetrieb mit der Präsentation der vor wenigen Wochen fertiggestellten Umweltverträglichkeitsuntersuchung für die Gladbecker Ortsdurchfahrt Stimmung zu machen. Das Gutachten wurde von einem Bochumer Unternehmen durchgeführt, das seinen Sitz ebenso wie die für die Planung zuständige Niederlassung des Landesbetriebs am dortigen Hellweg hat. Die UVP ist auf der Website des Landesbetriebes veröffentlicht. Sie leidet unter dem generellen Makel, dass die Prüfung der Machbarkeit der A52 und ihrer Umweltauswirkungen nicht von der zuständigen Planfeststellungsbehörde, also der Münsteraner Bezirksregierung, sondern vom Vorhabenträger „StraßenNRW“ in Auftrag gegeben worden ist. Sie befürwortet die Trassierung der A52 durch Gladbeck, enthält aber unverkennbar schwere Mängel. Beispielsweise wurde die Beeinträchtigung des Wittringer Parks nicht untersucht; die Belastungen der Anwohner mit Autogiften in den Stadtbereichen, die auf keinen Fall untertunnelt werden (z.B. Gladbeck Ost und Brokamp-Siedlung) werden zwar benannt, aber abgetan mit lächerlichen Vorschlägen wie Lärmschutzwänden und offenporigem Asphalt. Diese Maßnahmen reduzieren sicherlich den Lärm, sie sind aber zur Zurückhaltung von Schadgasen prinzipiell ungeeignet. Praktizierter Umweltschutz soll also so aussehen, dass die lebensbedrohliche Vergiftung tausender Menschen mit Stickoxiden und Feinstäuben im Interesse der Wirtschaft und des Güterverkehrs hingenommen werden soll.

Gladbecker: wehrt euch! Zeigt unseren Politikern und ihren Helfern, dass sie die Planungen stoppen oder Gladbeck (siehe Braunkohlenrevier) zugunsten der A52 komplett umsiedeln müssen.


(22.Juni 18) LANUV warnt vor Hitzebelastung in Gladbeck

LANUV untersucht Klimawandel in Nordrhein-Westfalen,
Über 5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in NRW von großer Hitzebelastung betroffen

Nach einer Studie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) sind fünf Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen bereits heute von besonders großen Hitzebelastungen betroffen.

Wie stark einzelne Gemeinden im Ruhrgebiet von der Hitzebelastung betroffen sind, kann auf der LANUV-Webseite abgerufen werden. In dicht hoch bebauten Innenstadtbereichen ohne Grünflächen besteht die Gefahr, dass sich sogenannte Wärme- oder Hitzeinseln bilden. Es leiden insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen, einer geringeren Fitness, ältere Menschen oder Kleinkinder unter z.B. Kreislaufprobleme, Herzrhythmusstörungen, Kopfschmerzen oder Erschöpfung.

Städte mit besonders großen Hitzebelastungen betroffenen Menschen:

  • Köln (654.000 Betroffene, 62 % der Gesamtbevölkerung),
  • Düsseldorf (430.000 Betroffene, 70 % der Gesamtbevölkerung)
  • Duisburg (311.000 Betroffene, 63 % der Gesamtbevölkerung)
  • Hilden (38.000 Betroffene, 70 % der Gesamtbevölkerung)
  • Gladbeck (46.000 Betroffene, 61 % Gesamtbevölkerung)
  • Langenfeld (34.000 Betroffene, 58 % Gesamtbevölkerung)
  • Gronau (24.000 Betroffene, 51 % Gesamtbevölkerung) können Hitzeinseln und damit hohe Zahlen von Betroffenen aufweisen.

Hier sind die Politiker und Stadtplaner gefragt die Grün- und Wasserflächen und Bepflanzung zu erhöhen, helle Fassaden beim Hausbau einzusetzen und die Versiegelung von Flächen zu verringern oder zu vermeiden, um Hitzebelastungen abzumildern. Durch die Verdunstung von Wasser durch Pflanzen wird Wärmeenergie verbraucht und damit die Umgebungsluft abgekühlt. Im städtebaulichen Planungsprozess ist es erforderlich Ausgleichsräume und Kaltluftleitbahnen zu schaffen um ein Luftaustausch kühlerer Luft von städtischen Außenbereichen in die Innenstädte zu ermöglicht. Klimaökologisch bedeutsame Flächen sind zu schützen. Für Gladbeck: Festwiese mit Halde Steinstraße darf nicht dem A52-Bau geopfert werden! 

Das Thema „Folgen des Klimawandels: Hitzebelastungen in Innenstädten“ ist unter anderem Teil des LANUV-Jahresberichtes 2017 ist zu finden unter www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/publikationen/jahresberichte/

Die Datenbank mit Projektionen zu Hitzebelastungen von Gemeinden, Städten und Kommunen ist zu finden unter
www.lanuv.nrw.de/klima/fis-klimaanpassung-nordrhein-westfalen/planung/parameter/

Weitere Informationen und Daten zum Klimawandel und den Klimafolgen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter
www.lanuv.nrw.de/klima/

Die Ergebnisse des LANUV einenen Klima-Monitorings sind zu finden unter
www.lanuv.nrw.de/kfm-indikatoren/

Details zu dieser Infosehen in der LANUV Pressemitteilung.

Presse: WDR-Lokalzeit