Beiträge des Bürgerforums
(26.Aug.21) Windrad Mottbruchhhalde
Seit Februar 2019 sorgen wir uns neben den Plänen, die A52 durch Gladbeck zu bauen auch um das Vorhaben, eine 200m hohe Windenergieanlage oben auf der Mottbruchhalde zu errichten. Jetzt ist es so weit, es wird unübersehbar gebaut, die Flügel werden gerade angebracht. Die fast fertige Anlage ist noch nicht in Betrieb und wirkt jetzt schon auf Menschen, die nahe an der Halde wohnen riesig und sie ist so ziemlich im gesamten Stadtgebiet sichtbar. Auf mich wirkte der Mast mit dem oben aufgesetzten Generator in der Gondel schon ohne Flügel bedrohlich. Vermutlich geht dies den meisten Anwohnern so. Es ist also jetzt die Zeit für realistische, verlässliche und aktuelle Informationen zu den Aktivitäten gegen den Bau des Windstromgenerators:
Es wurden meines Wissens 7 Klagen gegen die Genehmigung der Windenergieanlage erhoben. Kläger sind sowohl Privatpersonen, von denen zwei erhebliche finanzielle Unterstützung bei ihrer Klage vom Bürgerforum erhalten, als auch die Stadt Gladbeck und die in Wittringen ansässigen Ballonfahrer. Weil auch trotz einer bereits erhobenen Klage bis zum eventuellen Verbot des Windstromgenerators daran gebaut werden darf, wurden zusätzlich noch drei Eilanträge bei Gericht eingereicht, mit denen der Baubeginn verhindert werden sollte. Auch von diesen finanzierte das Bürgerforum zwei Anträge. Das Geld zur Unterstützung der Kläger stammte im Wesentlichen aus einem speziellen Spendenpool, in dem das Bürgerforum gegen den Windstromgenerator Spenden eingesammelt hatte.
Die Eilanträge sind von den Gerichten abgelehnt worden, über die Klagen wurde damit jedoch nicht entschieden. Das Gericht gab dem Interesse des Bauherren an baldmöglichem Profit durch den Stromverkauf aus der Anlage Vorrang vor den Interessen der Menschen im Umfeld und vor den demokratischen Beschlüssen der Stadt, mit denen die Halde eigentlich zu einem wichtigen Baustein der Internationalen Gartenausstellung 2027 wurde. Es durfte der Bauherr „Gladbeck Wind GmbH Wind GmbH“ (Sitz in Essen), eine Tochterfirma der STEAG, also mit dem Bau des Windstromgenerators beginnen; aber wenn eine Klage gegen die Genehmigung des Windenergieerzeugers Erfolg haben sollte, muss die Anlage wieder abgerissen werden. Behauptungen, die auch teilweise in den Medien zu lesen waren, dass alle Prozesse gegen das Windrad verloren wären, sind falsch. Es ist noch keine einzige Klage entschieden, nur die Eilanträge gegen den Baubeginn sind abgewiesen worden.
Die „Gladbeck Wind GmbH“ baut also auf eigenes Risiko. Wenn auch nur eine der sieben Klagen gegen das Windrad schlussendlich gewonnen werden sollte, müsste der Bauherr die Anlage zurück bauen. Für diesen Zweck wurden von der Firma 150 000,-€ hinterlegt. Es darf allerdings bezweifelt werden, dass diese Summe reichen würde.
Was heißt das nun für die Pläne, in Gladbeck eine „Haldenwelt“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA 2027) zu errichten?
Wie befürchtet ist die "Haldenwelt" -mit der Mottbruchhalde als Kernstück- zwischenzeitlich ganz aus den Plänen der IGA2027 herausgefallen und durch ein anderes Projekt ersetzt worden, das nicht in Gladbeck liegt. Die Behauptungen, dass die IGA2027-Planungen von der Windenergieanlage nicht behindert würden, waren also offensichtlich nur zur Beruhigung der Bürger dahergesagt. Es besteht noch die Hoffnung, dass aus einigen anderen Fördertöpfen des Landes NRW Geld zur Gestaltung der Halde genehmigt wird. Doch die gewaltige Projektqualität einer IGA, die auch die angrenzenden Halden und Bereiche bis nach Wittringen und zur Tetraederhalde in Bottrop zu einem überregional bedeutsamen Gesamtprojekt vereinigen sollte, wird dies nicht entferntesten erreichen. Eine Investition von insgesamt über 150 Millionen € in die Lebensqualität der Bürger des Ruhrgebietes wurde durch den Bau eines einzelnen, im Gesamtrahmen der Energiewende völlig unbedeutenden Windrades verhindert. Das ist schäbig und unverzeihlich.
Nun muss abgewartet werden wie sich der Betrieb des großen Windstromgenerators, der im Herbst starten soll, im näheren Umfeld der Halde auswirkt. Sollten sich eine unzumutbare Geräuschkulisse oder Einschränkungen des Allgemeinbefindens durch den unhörbaren, aber dennoch auf die Menschen wirkenden Infraschall ergeben, oder sollte die Wirkung der rotierenden 70m-Flügel, hoch oben über der dicht angrenzenden Bebauung sehr bedrohlich wirken, müssen wir auf den erfolgreichen Ausgang der noch offenen Gerichtsprozesse gegen das Windrad hoffen. Darauf haben wir nun aber praktisch keinen Einfluss mehr, die Entscheidungen liegen beim Gericht.
(12.Aug.21) PM BF "B224: Stadt blockiert Gerichtsurteil zu Tempo 50"
Im September 2020 erstritten Einwohner der Brokampsiedlung gemeinsam mit dem Bürgerforum nach langem Widerstand der Stadt Gladbeck ein Urteil des Verwaltungsgerichts, dass die Stadt für eine Lärmminderung des Verkehrs auf der B224 sorgen muss. Das Gericht erkannte die Lärmbelastung in der Brokampsiedlung nahe den Autobahnauffahrten B224/A2 als zu hoch an. Das Gericht empfahl Maßnahmen wie z.B. Tempo 50, hielt jedoch ein LKW- Nachtfahrverbot für nicht umsetzbar. Seither wird seitens der Stadt behauptet, dass auf der B224 nicht nur nahe der Brokampsiedlung, sondern auf der gesamten Strecke zwischen A2 und Steinstraße Tempo 50 angestrebt wird.
Vor vielen Wochen schon gab die Stadt bekannt, dass wenigstens die Aufstellung von Tempo50-Schildern nahe der Bokampsiedlung jetzt angeordnet sei. Getan hat sich jedoch nichts, was das Bürgerforum bewogen hat nachzuforschen, woran das liegt. Ergebnis: die Stadt, die Bezirksregierung und Straßen.NRW behandeln die Umsetzung des ungeliebten Gerichtsurteils derartig zögerlich, dass das Bürgerforum nunmehr von bewusster Verschleppung ausgeht.
Obwohl es nach gerichtlicher Feststellung für die Stadt nicht notwendig ist, eine Genehmigung von anderen oder übergeordneten Stellen über ihre sachgerechte Entscheidung zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen einzuholen, verzögerte die Stadt die Entscheidung durch Rücksprachen und Absprachen mit der Bezirksregierung und Straßen.NRW.
Das kostete ein dreiviertel Jahr und führte zu einer Entscheidung über die geringstmögliche Verkehrsbeschränkung, die denkbar ist. Noch weniger als eine Temporeduzierung von 70 auf 50 –und das nur während der Nachtstunden und nur zwischen A2 und der Phönixstr. und auch nur testweise– hätte man nicht tun können. Für die angestrebten Verkehrsbeschränkungen auf der angrenzenden Strecke im zentralen Gladbecker Bereich bis Steinstraße meint die Stadt ein externes Gutachten einholen zu müssen, obwohl es dort bereits den Praxistest im Jahr 2018 mit Tempo 50 gab. Die Stadt gibt dies Gutachten aber bis heute nicht in Auftrag und benennt dafür immer neue, andere Gründe. Das Bürgerforum erfuhr aus der Verwaltung, dass man sich bisher auf die Auftragserarbeitung beschränkte und Informationen von anderen Stellen z.B. Straßen.NRW, beschaffe. Diese Stellen sind im Gegensatz zu den Klägern nicht an einer Lärmminderung auf der B224 interessiert, um den Verkehr möglichst schnell abwickeln zu können. Die dort eingeholten Informationen sollen dann offenbar für das künftige Gutachten als Grundlage dienen. Aufbauend auf einseitigen Vorinformationen, so kann sich jeder ausmalen, wird das Gutachten keine weitere Geschwindigkeits-beschränkungen befürworten.Das Bürgerforum hat den dringenden Verdacht, dass die Stadt das Gutachten, wenn sie es wirklich einmal in Auftrag geben sollte, nur zu dem Zweck einer Abwendung von Tempo 50 auf der B224 benötigt.
Das Vorgehen der Stadt lässt nur einen Schluss zu: Der Stadt sind gute Beziehungen zur Bezirksregierung, zu Straßen NRW und zur Logistikbranche wichtiger als der Anspruch ihrer Bürger auf eine zügige Umsetzung ihres gerichtlich festgestellten, notwendigen Schutzes vor überhöhten Schallbelastungen. Die Stadt wollte die Verkehrsbeschränkungen vor dem Gerichtsurteil nicht und will sie offenbar danach immer noch nicht.
(25.Jan.21) Erste Arbeiten für den Bau eines Windrades auf der Mottbruchhalde
Wenn die Steag tatsächlich mit den Arbeiten für das Fundament einer Windkraftanlage begonnen haben sollte, wie es der Artikel in der Gladbecker WAZ vom 25. Januar nahelegt, dann wäre dies ein offenkundiger Schwarzbau. Denn die Genehmigung des Kreises vom Februar 2019 stellt den Beginn der Fundamentgründung ausdrücklich unter den Vorbehalt, dass die Stadt Gladbeck vorweg die Standsicherheit der Anlage prüfen und freigeben muss. Diese Prüfung hat aufgrund eines vom Bauherrn vorzulegenden Bescheinigung eines staatlich anerkannten Sachverständigen zu erfolgen. Diese Vorlage ist nach der im Artikel zitierten Aussage von Stadtbaurat Dr. Kreuzer noch nicht erfolgt. Die entsprechende Prüfung der städtischen Bauaufsichtsbehörde kann also noch nicht einmal begonnen, geschweige denn zu einer Baufreigabe geführt haben.
Entweder täuscht also die Steag mit irgendwelchen, nicht maßgeblichen Vorbereitungsarbeiten einen Baubeginn vor, um die Anwohner in Gutsherrenmanier hinters Licht zu führen bzw. um Behörden und Gerichte aus der Reserve zu locken. Oder sie hat wirklich mit der Fundamentgründung begonnen. Dann muss die Stadt Gladbeck wie bei jedem nicht genehmigten und deshalb nicht sicheren Bau, einen sofortigen Baustopp anordnen.
Unklar ist übrigens auch, ob die Steag schon eine Sicherheit in Höhe von 155.000 Euro zur Absicherung etwaiger Rückbaukosten (falls die Gerichte gegen sie entscheiden) hinterlegt hat, was ebenfalls zwingende Voraussetzung für einen Baubeginn ist. Nicht zuletzt ist zu hinterfragen, ob, wie im Genehmigungsbescheid vorgeschrieben, die Untere Naturschutzbehörde die zurzeit zu beobachtenden, recht umfangreichen Arbeiten an den Straßen auf den Hängen der Halde genehmigt hat. Diese Umbauten machen die Realisierung des eigentlich geplanten Bürgerparks unmöglich. Die Genehmigung des Kreises für das Windrad jedenfalls bezieht sich ausdrücklich ausschließlich auf den unmittelbaren Standort der Anlage auf dem Haldentopp.
25.01.2021 Matthias Raith
vgl. PM-Linke"Bauarbeiten Mottbruchhalde Schreiben an Bürgermeisterin und Baurat", s.a. Glazette.
(19.Jan.21) LANUV hat den umstrittenen Messcontainer an der Goethestraße abgebaut
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) baut endlich die umstrittene Schadstoff-Messstelle Goethestraße ab. Die Messstelle stand viel zu weit von der B224 entfernt, um die von der Bundesstraße ausgehende Luftbelastung für die Bevölkerung zu messen. In den Jahren 2018 und 2019 hat das Bürgerforum Gladbeck in einem direktem Gespräch und einem längeren Briefwechsel dem LANUV empfohlen, die Messstelle abzubauen und an einer geeigneteren Stelle neu zu errichten. Das LANUV hatte sich den Argumenten nicht verschlossen und einen Abbau der Meßstation zugesagt.
Noch Anfang 2020 hatte das Bürgerforum auf eine mögliche Falschinterpretation und Verharmlosung der Feinstaub- und Stickstoffwerte aufmerksam gemacht und auf schnelle Entfernung des Messcontainers gedrängt. Leider blieb das LANUV erst einmal untätig. Zwischenzeitlich nutzte die Stadt Gladbeck mehrfach, trotz der zu großen Entfernung zur B224, die Messergebnisse der Station, um die Unbedenklichkeit der Luft für die Gladbecker Anwohner/innen durch den KFZ-Verkehr auf der B224 zu behaupten.
Mit der Entfernung der Messtation an der Goethestraße wird zukünfig eine Verharmlosung der Luftbelastung für die Autobahnanwohner/innen durch die Gladbecker Verwaltung verhindert. s.a. Glazette, WAZ.
19.01.2021 Norbert Marißen
(16.Juni.21) A52 mit Tunnel
Auf der Homepage der Stadt GLA und in den Medien, s.u., wurde mitgeteilt:
Die Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Ausbaus der B224 zur A52 ergab, dass der Tunnel die umweltverträglichste und wirtschaftlichste Lösung sei. Daher wurde von der Autobahn GmbH festgelegt, dass die weitere Planung nur noch mit Tunnel fortgeführt werden soll, die offene Galerie sei vom Tisch.
Die Autobahn GmbH des Bundes informiert auf einer interaktiven Website über den geplanten Bau der A52. Herzstück ist eine 3D-Visualisierung der Strecke mit ihren drei Abschnitten zwischen Essen-Nord und Gelsenkirchen-Buer-West. Interessierte haben von unterschiedlichen Standorten aus eine 360-Grad-Sicht auf die neue Autobahn. Durch eine Vorher-Nachher-Ansicht kann die Planung mit dem heutigen Stand verglichen werden.
Ein weiteres wichtiges Element sind interaktive Fachkarten z. B. zu Lärmschutz, Verkehrszahlen und Flächennutzungen. Betroffene können über die Website zudem Fragen stellen und Anregungen geben. Der Bau der neuen A52 soll voraussichtlich Ende 2023 starten.
s.a. Neue Gladbecker Zeitung, Gladbecker Zeitung, WAZ "Stadt erhält Zusicherung für A52 Tunnel", aber keine explizite Info darüber auf "Autobahn.de", unter dem Link ist die virtuelle A52-Tunnel-Planung der momentan aktuellen Rundumsicht gegenübergestellt,
u. WAZ "Bürgerforum sieht A52-Ausbau weiter skeptisch"
Am Donnerstag, 24.6.2020 16:00, findet in der Matthias-Jacob-Stadthalle GLA, eine öffentliche AusschussSitzung Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz u. Mobilität statt, u.a. mit den TOP9: Fahrradkonzept, TOP10: Ausbau B224 zu A52, Vorplanung.
Jeder Bürger kann sich durch Anwesenheit informieren!
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